Motivation zurück? Regierung bewegt sich wieder
Umfangreiches Gesetzespaket wandert durch den Ministerrat, bei der Schulreform zeichnet sich eine Einigung ab.

Foto © APAGusenbauer und Molterer in Regierungslaune
Die Regierung hat wieder Lust auf Arbeit bekommen.
Beim heutigen Ministerrat wurde ein großes Bündel an Maßnahmen
verabschiedet, von der Arbeitslosenversicherung für freie
Dienstnehmer über die Rezeptgebührdeckelung bis zur Abschaffung von
"Licht am Tag". Selbst bei der Schulreform stehen die Zeichen auf
Einigung. Einzig beim Kampf gegen die Raucher macht die Regierung
eine Pause. Das Tabakgesetz dürfte für das heurige Jahr vom Tisch
sein.
Motivation.
Angesichts der Fülle an Beschlüssen war auch die Regierungsspitze
motiviert genug, sich nach zwei Wochen Pause wieder dem
traditionellen Pressefoyer nach dem Ministerrat zu stellen.
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) erfreute sich etwa an der
Deckelung der Rezeptgebühren mit zwei Prozent des
Jahresnettoeinkommens, die laut Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky
(V) rund 300.000 Personen Vorteile bringen wird. Einig ist man sich
auch bei der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15
Prozent, die im Bereich der Pensionisten von diesen alleine getragen
werden muss. Sozialminister Erwin Buchinger (S) dachte hier an, den
Senioren ihre Einbußen durch eine höhere Pensionsanpassung zu
kompensieren.
Arbeitslose und Selbstständige.
Kanzlerfreuden verursachte die Einbeziehung der freien
Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung. Schön für die
Wirtschaft ist vor allem, dass sich auch Selbstständige hier
einklinken können. Ein Geschenk für die Dienstnehmer ist, dass sie
künftig schon nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit in Bildungskarenz
gehen können, und das mit doppelt so viel Geld, nämlich rund 850
Euro. Weniger erfreulich für die Arbeitnehmer ist dagegen die
Änderung der Zumutbarkeitsbestimmungen, etwa bei der Wegzeit (zwei
Stunden) oder bei der Möglichkeit, Langzeitarbeitslose unter
bestimmten Umständen auch zu sozialen Dienstleistungen zu bewegen.
Jubel.
Aber nicht nur der Kanzler konnte heute jubeln, Vizekanzler
Wilhelm Molterer (V) durfte im Pressefoyer die Fortsetzung im Kampf
gegen das Komatrinken preisen. Konkret wird der Verkauf von Alkohol
an Jugendliche nun auch im Handel verboten, zusätzlich werden die
Strafen für Gastronomiebetriebe erhöht, die alkoholische Getränke an
Heranwachsende abgeben. Die Mindestbuße wurde mit 180 Euro
festgelegt, die Höchststrafe mit 3.600 Euro. Im Extremfall kann es
sogar zum Entzug der Konzession kommen.













