Bleiberecht: FPÖ und BZÖ schießen sich auf VfGH ein
Die Grünen sehen sich bestätigt. Strache stieß sich vor allem an den vom VfGH formulierten Kriterien für ein Bleiberecht.

Foto © APA"Ein Bleiberecht wäre eine völlige Absurdität", so HC Strache
Unzufrieden mit den vom Verfassungsgerichtshof (VfGH)
festgelegten Kriterien für ein Bleiberecht gezeigt haben sich am
Dienstag FPÖ und BZÖ. "Ein Bleiberecht wäre eine völlige Absurdität",
empörte sich FP-Chef Heinz-Christian Strache. Der VfGH solle zur
Kenntnis nehmen, dass es "kein Recht auf Einwanderung" gebe, so
Strache. Das BZÖ warf dem Höchstgericht vor, sich anzumaßen "als
gesetzgebendes Organ zu fungieren". Die Grünen sahen sich durch die
VfGH-Entscheidungen bestätigt und hoffen, dass "das unprofessionelle
und menschenrechtswidrige Agieren" von Innenminister Günther Platter
(V) "bald ein Ende" habe.
Aufforderung für Platter.
Die Grüne Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger forderte im
Hinblick auf das vom VfGH eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren
betreffend die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen aus
humanitären Gründen Platter auf, "sofort zu reagieren und ein
Antragsrecht auf humanitäre Aufenthaltsgenehmigung vorzusehen". Nach
derzeitiger Gesetzeslage haben Betroffene kein Antragsrecht auf
Niederlassungsbewilligung, sie sind darauf angewiesen, dass die
Behörde von sich aus tätig wird. Das könnte nach Ansicht des VfGH
verfassungswidrig sein.
"Schildbürgerstreiche".
Ganz anders beurteilte FP-Obmann Strache die Entscheidungen des
VfGH. Er stieß sich vor allem an den vom VfGH formulierten Kriterien
für ein Bleiberecht. Ein Bleiberecht würde Asylwerber, "die falsche
Angaben" gemacht hätten, "begünstigen", glaubt Strache. "Auf solche
Schildbürgerstreiche könnten die Österreicher dankend verzichten",
meinte er und verlangte nicht nur einen strikten Vollzug, sondern
auch eine Verschärfung der Gesetze.
Kritik auch vom BZÖ.
Das BZÖ kritisierte, ebenso stark wie die FPÖ, den VfGH und dessen Präsident Karl Korinek. "Der Verfassungsgerichtshof kann und darf nicht
als Gesetzgeber fungieren", so Generalsekretär Gerald Grosz. Auch er
forderte die Regierung auf, "im Asylwesen endlich österreichische
Gesetze zu vollziehen". Durch die Prüfung bereits negativer
Asylbescheide entstehe "eine unglaubliche Verschleppung von bereits
erledigten Fällen". "Zudem bekommen jene negativ beschiedenen
Asylwerber die Möglichkeit unterzutauchen", so Grosz.
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Generalsekretär Gerald Grosz übt Kritik am VfGHFoto © APA












