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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2007 um 12:56 Uhr

Staatsreform: Eigene Beschwerdestelle für Justiz geplant

Die Regierung plant – ähnlich der Volksanwaltschaft für die Verwaltung – eine eigene Beschwerdestelle für die Justiz. Die Koalitionsarbeitsgruppe präsentiert am Montag erste Reformschritte.

Foto © APA

Die Staatsreform-Arbeitsgruppe der Koalition präsentiert am Montag ihr erstes Gesetzespaket, das unter anderem die Schaffung von Verwaltungsgerichten und einen ersten Schritt zur "Verfassungsbereinigung" enthält. Außerdem werden die Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft erweitert. Bisher nicht bekannt: Dem Vernehmen nach könnte es künftig eine eigene Beschwerdestelle für die Justiz geben - ähnlich der Volksanwaltschaft für die Verwaltung.

Richterliche Unabhängigkeit. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit darf die politisch besetzte Volksanwaltschaft nur die Justizverwaltung prüfen, nicht aber die Tätigkeit der Gerichte in der Rechtsprechung. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt, wie die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, erklärt. Dem Vernehmen nach will die Staatsreform-Gruppe unter Leitung des Verfassungsdienst-Chefs Georg Lienbacher diese Lücke nun schließen.

Vorschlag wird ausgearbeitet. "Diese Idee gibt es", bestätigt Helige mit Blick auf das Regierungsprogramm, wo die Schaffung einer "justizinternen Stelle zur präventiven Abstellung von Missständen in der Gerichtsbarkeit" angedacht wurde. Helige verweist allerdings darauf, dass auch die Richtervereinigung derzeit einen eigenen Vorschlag für eine derartige Beschwerdestelle ausarbeite. Dabei müsse es sich um ein richterliches Gremium handeln, das von Regierung und Parlament unabhängig sei und die Unabhängigkeit der Rechtsprechung anerkenne, betont die Richter-Präsidentin.

Weitere Reformen. Außerdem im ersten Paket der Staatsreform-Gruppe enthalten: Zur Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sollen künftig "Verwaltungsgerichte erster Instanz" in den Ländern und auf Bundesebene installiert werden. Ein erster Schritt zur "Verfassungsbereinigung" soll den von Juristen seit Jahrzehnten kritisierten Wildwuchs der mit Zweidrittelmehrheit in einfache Gesetze eingebauten Verfassungsbestimmungen lichten. Ein zweiter Schritt soll bis Herbst folgen.

Auch ÖBB soll geprüft werden dürfen. Die Volksanwaltschaft soll künftig auch ausgegliederte Staats-Unternehmen wie die ÖBB prüfen dürfen. Wieder verabschiedet hat man sich dem Vernehmen nach aber vom Plan, den Menschenrechtsbeirat aus dem Innenministerium herauszulösen und unter dem Dach der Volksanwaltschaft anzusiedeln. Die Übersiedlung war vom Beirat selbst gefordert worden, um mehr Unabhängigkeit vom zu kontrollierenden Innenministerium zu erhalten.


Fakten

Wer beispielsweise glaubt, dass sein Verfahren vom Richter mutwillig verschleppt wird, soll sich künftig bei einer Art Justizanwaltschaft beschweren können. Um die richterliche Unabhängigkeit nicht zu gefährden, soll diese Beschwerdestelle mit Richtern besetzt werden.

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Bild vergrößernÖVP-Verhandlungsführer ist Andreas KholFoto © AP

Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wurde von SPÖ und ÖVP eingesetzt, um die im Regierungsprogramm vereinbarte Staats- und Verwaltungsreform zu konkretisieren.

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