Staatsreform: Eigene Beschwerdestelle für Justiz geplant
Die Regierung plant – ähnlich der Volksanwaltschaft für die Verwaltung – eine eigene Beschwerdestelle für die Justiz. Die Koalitionsarbeitsgruppe präsentiert am Montag erste Reformschritte.

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Die Staatsreform-Arbeitsgruppe der Koalition
präsentiert am Montag ihr erstes Gesetzespaket, das unter anderem die
Schaffung von Verwaltungsgerichten und einen ersten Schritt zur
"Verfassungsbereinigung" enthält. Außerdem werden die Prüfkompetenzen
der Volksanwaltschaft erweitert. Bisher nicht bekannt: Dem Vernehmen
nach könnte es künftig eine eigene Beschwerdestelle für die Justiz
geben - ähnlich der Volksanwaltschaft für die Verwaltung.
Richterliche Unabhängigkeit.
Wegen der richterlichen Unabhängigkeit darf die politisch besetzte
Volksanwaltschaft nur die Justizverwaltung prüfen, nicht aber die
Tätigkeit der Gerichte in der Rechtsprechung. Dies hat in der
Vergangenheit immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt, wie
die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, erklärt. Dem
Vernehmen nach will die Staatsreform-Gruppe unter Leitung des
Verfassungsdienst-Chefs Georg Lienbacher diese Lücke nun schließen.
Vorschlag wird ausgearbeitet.
"Diese Idee gibt es", bestätigt Helige mit Blick auf das
Regierungsprogramm, wo die Schaffung einer "justizinternen Stelle zur
präventiven Abstellung von Missständen in der Gerichtsbarkeit"
angedacht wurde. Helige verweist allerdings darauf, dass auch die
Richtervereinigung derzeit einen eigenen Vorschlag für eine derartige
Beschwerdestelle ausarbeite. Dabei müsse es sich um ein richterliches
Gremium handeln, das von Regierung und Parlament unabhängig sei und
die Unabhängigkeit der Rechtsprechung anerkenne, betont die
Richter-Präsidentin.
Weitere Reformen.
Außerdem im ersten Paket der Staatsreform-Gruppe enthalten: Zur
Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sollen künftig
"Verwaltungsgerichte erster Instanz" in den Ländern und auf
Bundesebene installiert werden. Ein erster Schritt zur
"Verfassungsbereinigung" soll den von Juristen seit Jahrzehnten
kritisierten Wildwuchs der mit Zweidrittelmehrheit in einfache
Gesetze eingebauten Verfassungsbestimmungen lichten. Ein zweiter
Schritt soll bis Herbst folgen.
Auch ÖBB soll geprüft werden dürfen.
Die Volksanwaltschaft soll künftig auch ausgegliederte
Staats-Unternehmen wie die ÖBB prüfen dürfen. Wieder verabschiedet
hat man sich dem Vernehmen nach aber vom Plan, den
Menschenrechtsbeirat aus dem Innenministerium herauszulösen und unter
dem Dach der Volksanwaltschaft anzusiedeln. Die Übersiedlung war vom
Beirat selbst gefordert worden, um mehr Unabhängigkeit vom zu
kontrollierenden Innenministerium zu erhalten.
Features
Fakten
Wer beispielsweise glaubt, dass sein Verfahren vom Richter mutwillig verschleppt wird, soll sich künftig bei einer Art Justizanwaltschaft beschweren können. Um die richterliche Unabhängigkeit nicht zu gefährden, soll diese Beschwerdestelle mit Richtern besetzt werden.
Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe wurde von SPÖ und ÖVP eingesetzt, um die im Regierungsprogramm vereinbarte Staats- und Verwaltungsreform zu konkretisieren.













