Gusenbauer fordert Bleiberecht für gut integrierte Ausländer
Gusenbauer spricht sich für ein Bleiberecht für gut integrierte Ausländer aus. Dies könnte über 3.000 Asylwerber betreffen. Platter schließt ein "generelles Bleiberecht" aus.

Foto © APA
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) fordert ein "Aufenthaltsrecht" für Ausländer, die sich seit mehr als zehn Jahren in Österreich befinden. In einem zweiten Schritt sollen dann jene Personen berücksichtigt werden, die seit mehr als fünf Jahren hier sind. Von ersterem wären aber nur wenige Personen betroffen: Nach Angaben des Innenministeriums sind derzeit nur noch 95 Asylverfahren länger als zehn Jahre anhängig. Ein Bleiberecht ab fünf Jahren könnte 3.344 Asylwerber betreffen.
Bleiberecht für Unbescholtene. Grundsätzlich müsste Österreich unbescholtenen Asylwerbern, die sich seit fünf Jahren oder mehr im Land befinden ein Bleiberecht zugestehen - andernfalls riskiert die Regierung eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf hat bereits im Juni der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, hingewiesen: "Österreich wird in solchen Fällen immer verurteilt werden", deponierte Korinek.
Gesetzliche Regelung.
Während SPÖ und Grüne eine gesetzliche Regelung dafür fordern,
hält die ÖVP die jetzige Rechtslage für ausreichend - zumindest bis
zur 2009 geplanten Evaluierung des Fremdenrechts. FPÖ und BZÖ lehnen
ein automatisches Bleiberecht für unbescholtene Asylwerber nach fünf
Jahren ebenfalls ab.
Wer profitieren würde.
Profitieren würden von einem Bleiberecht nach fünf Jahren bis zu
3.344 Asylwerber. So viele Asylverfahren laufen nach Angaben des
Innenministeriums (Stichtag: 6. Juli) seit fünf Jahren oder mehr ohne
rechtskräftiges Ergebnis (siehe Tabelle). Allerdings ist diese Zahl
seit Ende Februar deutlich gesunken - und zwar um 706. Unter anderem
wurden zum 28. Februar noch 375 anhängige Asylfälle mit einer
Verfahrensdauer von zehn Jahren oder mehr registriert, nun sind es
95.
Features
Asylgesetz
Österreich verfügt über eine der schärfsten Asylregelungen der EU. Chance auf eine Aufenthaltsbewilligung haben nur solche, die entweder aus einem Kriegsgebiet geflüchtet sind oder politisch verfolgt werden. Diesbezüglich gibt es Kritik von etlichen Menschenrechtsorganisationen.













