Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
26. Mai 2013 02:09 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
Messerangriff auf französischen Soldaten in Paris Taliban griffen UNO-Gebäude in Kabul an Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Politik Nächster Artikel Messerangriff auf französischen Soldaten in Paris Taliban griffen UNO-Gebäude in Kabul an
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2007 um 15:00 Uhr

Zugang zu Schwerarbeiter-Pension soll erleichert werden

Zukünftig soll jede Art der Nacht-, Akkord- und Fließbandarbeit als "Schwerarbeit" gelten.

Neue Tätigkeiten werden zukünftig als "Schwerarbeit" gelten

Foto © APANeue Tätigkeiten werden zukünftig als "Schwerarbeit" gelten

Um den Zugang zur Schwerarbeiter-Frühpension zu erleichtern, soll soll jede Art von Nacht-, Akkord- und Fließbandarbeit als "Schwerarbeit" gelten. Laut einem Bericht des Ö1-Radios hat Buchinger diesen bereits im Jänner angekündigten Plan kürzlich den Sozialpartnern vorgestellt.

300 Anträge bis Juni. Das Interesse an der Schwerarbeiter-Pension hält sich noch immer in Grenzen: Bis Ende Juni gab es 300 Anträge, 46 Personen wurde die Schwerarbeiter-Frühpension genehmigt. Kernpunkt der Schwerarbeiter-Regelung: Wer in den letzten 20 Jahren vor der Pension zehn Jahre lang Schwerarbeit geleistet hat, der kann statt mit 65 schon mit 60 in Pension gehen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass er insgesamt 45 Jahre lang sozialversichert war. Die Abschläge betragen dann 1,8 Prozent pro Jahr des früheren Pensionantritts - also maximal neun Prozent.

Definition. Was genau unter Schwerarbeit zu verstehen ist, legt eine Verordnung des Sozialministeriums fest. Derzeit sind das u.a. unregelmäßige Schichtarbeiten, Tätigkeiten unter extremen äußeren oder schweren psychischen Bedingungen sowie körperlich anstrengende Tätigkeiten (2.000 verbrauchte Arbeitskalorien bei Männern, 1.400 bei Frauen).

"Hackler-Regelung". Freilich haben Personen mit langer Versicherungsdauer derzeit noch die Möglichkeit, völlig ohne Abschläge in Frühpension zu gehen, ohne Schwerarbeits-Zeiten geltend zu machen - und zwar über die "Hackler-Regelung", die noch bis 2010 läuft. Sie sieht vor, dass Frauen mit 55 und Männer mit 60 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen können, wenn sie 40 bzw. 45 Jahre Pensionsbeiträge bezahlt haben.


Fakten

Wer in den letzten 20 Jahren vor der Pension zehn Jahre lang Schwerarbeit geleistet hat, der kann statt mit 65 schon mit 60 in Pension gehen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass er insgesamt 45 Jahre lang sozialversichert war.

Foto

Foto © Reuters

Bild vergrößernSozialminister Buchinger will Verbesserungen schaffenFoto © Reuters

KLEINE.tv

Obama will Guantanamo schließen

US-Präsident Barack Obama will das Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba j...Bewertet mit 5 Sternen

 

Politik im Bild

Landesversammlung der Grünen in Klagenfurt 

Landesversammlung der Grünen in Klagenfurt

 

Griechenland in der Krise



Politiker und Promis im Visier der Justiz

Foto: APA/AP/Reuters
 

Steirische Strukturreform

APA

Die Landesspitze baut die Gemeindestruktur massiv um. Im Jahr 2015 soll es von den derzeit 539 nur mehr 285 Gemeinden geben.



Seitenübersicht

Zum Seitenanfang