Studienbeihilfe: Fast 600.000 Euro zu wenig ausbezahlt
Der Rechnungshof schätzte das Gesamtausmaß verfehlter finanzieller Leistungen auf ca. 1,3 Mio. Euro pro untersuchtem Wintersemester.

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Eine zu hohe Fehlerquote bei der Bearbeitung der
Studienbeihilfe-Anträge kritisiert der Rechnungshof (RH) in einem
neuen Bericht. Bei Stichprobenüberprüfungen gab es bei rund zwölf
Prozent der Antragsakten Beanstandungen - in rund 7,5 Prozent der
Fälle hatten diese finanzielle Auswirkungen. Bezogen auf die
Grundgesamtheit der Auszahlungen von 84,9 Mio. Euro (2002/03) bzw.
89,5 Mio. Euro (2004/05) schätzte der RH das Gesamtausmaß verfehlter
finanzieller Leistungen auf ca. 1,3 Mio. Euro pro untersuchtem
Wintersemester. Dabei wurde häufiger zu wenig als zu viel ausgezahlt
- im Studienjahr 2002/03 wären hochgerechnet insgesamt 118.000 Euro
zusätzlich auszuzahlen gewesen, im Wintersemester 2004/05 rund
591.000 Euro.
"Positive Entwicklung".
Insgesamt attestiert der RH der Studienbeihilfebehörde zwar eine
"positive Entwicklung". Allerdings zeigten einige Leistungsbereiche
einen negativen Trend: So verlängerten sich die Durchlaufzeiten der
Antragserledigung "markant", die Mitarbeiterzufriedenheit nahm ab.
Zwischen den einzelnen Stipendienstellen wiederum seien "erhebliche
Leistungsunterschiede erkennbar". Laut Wissenschaftsministerium
standen diese Punkte im Zusammenhang mit der Implementierung eines
neuen Informationssystems, die Daten hätten sich mittlerweile zum
Positiven verändert.
Hoher Anpassungsbedarf.
Im Personalbereich ortet der RH einen "hohen Anpassungsbedarf in
Richtung eines Rückbaus der Beschäftigtenanzahl". Das durch den
Ausbau der elektronischen Antragsbearbeitung bei der
Studienbeihilfenbehörde entstandene "erhebliche
Rationalisierungspotenzial im Personalbereich sollte - unter
Ausarbeitung eines darauf abgestimmten Entwicklungskonzepts -
ausgeschöpft werden".
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Im Wintersemester 2004/05 wurden rund 591.000 Euro zu wenig ausbezahltFoto © APA
Studiengebühren
60 Stunden Sozialdienst bringen die volle Refundierung der
Studiengebühren.
Pro Stunde ergibt das einen Lohn von rund
sechs Euro.
Zuvor muss allerdings eine Ausbildung von drei
(Studienrichtungsberatung) bzw. fünf Halbtagen (Mentoring) absolviert
werden, die nicht eingerechnet wird.













