Behindertes Kind
Eine alleinerziehende Mutter und ihr schwer körperlich und geistig behindertes Kind müssen derzeit von 750 Euro im Monat (ohne Kinderbeihilfe und Pflegegeld) leben.
Trotz ihrer problematischen finanziellen Situation hat die junge Mutter bisher keine Sozialhilfe beantragt - aus Angst vor möglicher Rückzahlungsforderung.
Diese Sorge fällt nun weg, denn mit der Mindestsicherung werden die "Regressansprüche" völlig abgeschafft. Außerdem wurden die Leistungen für Familien mit behinderten Kindern deutlich erhöht. Damit hat die kleine Familie nun monatlich 210 Euro mehr zur Verfügung.













