Wille zur Integration nicht nachweisbar
Kärntner Behörden verweigern moslemischem Religionslehrer erneut die Staatsbürgerschaft.

Foto © APAHaider begrüßte die Entscheidung
Das Land Kärnten hat einem sudanesischen Staatsbürger zum zweiten Mal die Verleihung der Staatsbürgerschaft verweigert. Ein erster Bescheid vor gut einem Jahr war vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Die Höchstrichter verlangten ein "ergänzendes Verfahren". Wie Landeshauptmann Jörg Haider erklärte, sei dies durchgeführt und ein ablehnender Bescheid ausgestellt worden.
Mangelnde Integration.
Es geht um den sudanesischen Staatsangehörigen Mohamed Al-Amin Amir. Diesem wurde im Februar 2006 die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen mangelnder persönlicher Integration verweigert. Die Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes Kärnten hatte damals festgestellt, dass der als moslemischer Religionslehrer tätige Sudanese Schulkinder geschlagen und den Anschlag auf das World Trade Center gutgeheißen haben soll - diese Vorwürfe bestreitet der Mann. Er verweigert allerdings, Frauen die Hand zu geben, weil "Mohammed gesagt hat, dass man fremde Frauen nicht berühren darf".
Keine "fundamentalistischen Moslems.
In der Begründung der zweiten Ablehnung heißt es erneut, ein gelungener Integrationsprozess habe nicht nachgewiesen werden können. Haider begrüßte die Entscheidung: "Wir wollen keine fundamentalistischen Moslems in Kärnten."
Features
Fakten
Im
neuerlichen negativen Bescheid heißt es, "dass vor Beginn der Befragung Herr
Amir Mohamed Al-Amin der Leiterin der Amtshandlung, die ihm zum Gruß
die Hand reichte wollte, den Handschlag verweigert hat".
Der Mann soll auch Schul-
kinder geschlagen haben und die Terroranschläge vom 11. September 2001 gutgeheißen haben.












