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Zuletzt aktualisiert: 20.04.2007 um 19:06 Uhr

Fürstengaben und Extrageld für Beamte

Mehr als 600 Nebengebührentitel listet der Rechnungshof-Bericht zu den Beamten-Gagen auf. Auch Kärntens Beamte bekommen was dazu.

Foto © APA

"Fürstengabe" so nennen Kärntens Spitzenbeamte ihre Dienstzulagen. Der Fürst ist in diesem Fall der Landeshauptmann, der Adelstitel aber nicht immer als Ehrentitel zu verstehen.

Keine rechtliche Grundlage. "Rechtliche Grundlage für diese Dienstzulagen gibt es keine", sagt Gernot Mikula, in der Landesamtsdirektion für das Personalwesen zuständig. Der Landeshauptmann - oder Fürst - kann nach eigenem Ermessen entscheiden, wer aller in den Genuss dieser Gabe kommt. Und die kann das Gehalt schon um einiges auffetten. 580 Euro bekommen etwa Bezirkshauptleute und einige Abteilungsleiter in der Landesregierung dazu. Dass eben nicht alle Abteilungsleiter dieses Geld bekommen ist der springende Punkt bei der "Fürstengabe" - sie hängt von der Gunst des Fürsten ab.

Zuverdienst. Den restlichen Landesbediensteten - wie auch die Kabeg Mitarbeitern - bleibt ein Katalog von 15 Nebengebühren, aus denen sie zuverdienen können. Das Kärntner Dienstrechtsgesetzt nennt da etwa die Überstundenvergütung sowie Zulagen für Erschwernisse, Gefahren aber auch Mehrleistungen.

Treue wird belohnt. Wer beruflich mit Bargeld umgehen muss oder mit dem Verschleiß von Wertzeichen beschäftigt ist, darf auf eine Fehlgeldentschädigung hoffen. Damit soll der Ausgleich von entschuldbare Fehlleistungen beim Geldverkehr ausgeglichen werden. Landesbedienstete die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss.

Immerhin: Das Land belohnt auch Treue zur Heimat. Wer sein 25-jähriges Dienstjubiläum feiert bekommt einmalig seinen doppelten Lohn ausbezahlt. Wer es auf 40 Jahre im Landesdienst bringt bekommt das Vierfache.


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