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Zuletzt aktualisiert: 05.02.2013 um 16:47 UhrKommentare

Weiter Wahlkampfsubvention in Niederösterreich

Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll hat sich lautstark für das Ende der Wahlkampfkostenrückerstattung starkgemacht. Sein Landtag hat vergangenes Jahr allerdings eben diese Förderung eingeführt - für Kleinparteien, wie betont wird.

Foto © APA

Niederösterreich hat bei der Reform seiner Parteienfinanzierung im Vorjahr - unbemerkt von der Öffentlichkeit - die Beibehaltung der Wahlkampfkostenrückerstattung beschlossen. Und das, obwohl der Bund zuvor auf Druck von Landeshauptmann Pröll ein Verbot erlassen hatte. Politologe Sickinger hält die NÖ-Regelung für "verfassungswidrig". Laut ÖVP gilt die Rückerstattung nur für Kleinstparteien.

Die heuer 7,6 Mio. Euro schwere Wahlkampfsubvention in Niederösterreich steht im Gegensatz zu Prölls eigenen Aussagen. Der Landeshauptmann hatte sich Anfang Mai 2012 lautstark in die Reformdebatte zur Parteienfinanzierung eingemischt und vom Bund die Streichung der Wahlkampfkostenrückerstattung gefordert und setzte sich durch. Am 27. Juni wurde im Nationalrat ein verfassungsrechtliches Verbot von über die Parteienförderung hinausgehenden Förderungen beschlossen.

Dennoch beschloss der niederösterreichische Landtag am 6. Juli mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen ein neues Parteiengesetz, das neben der Parteienförderung auch eine Wahlkampfsubvention von 5,43 Euro pro Wählerstimme (heuer also insgesamt 7,6 Mio. Euro) enthält. Für Sickinger ist eine solche Doppelförderung "schlicht verfassungswidrig", wie er im Gespräch mit der APA erklärte.

Nur für Kleistparteien

ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner und auch Grünen-Geschäftsführer Thomas Huber betonten in Reaktionen, dass die Wahlkampfkostenrückerstattung nur für jene Parteien gedacht sei, die den Einzug in den Landtag verpassen. Huber räumte allerdings auch ein, dass das Gesetz Interpretationsspielraum zulasse. Er forderte daher, dass das Gesetz "so schnell wie möglich umformuliert" wird.

Sickinger hat darüber hinaus die bundesweiten Gesamtkosten der neuen Parteienförderung berechnet. Die im Vorjahr durchgeführte Reform bringt den Parteien in Summe rund 25 Mio. Euro mehr. Einsparungen gibt es nur in Oberösterreich und Wien, wie die der APA vorliegende Berechnung des Politikwissenschafters ergeben hat. Demnach schütten Bund und Länder heuer 195,3 Mio. Euro an die Parteien und Parlamentsklubs aus, das sind 30,8 Euro pro Stimmbürger. Deutlich mehr Geld gibt es auf Bundesebene und im Burgenland.


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