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Zuletzt aktualisiert: 04.01.2013 um 20:16 UhrKommentare

Gericht in Ungarn kippt umstrittenes Wahlgesetz

Foto © APA

Das ungarische Verfassungsgericht (AB) hat am Freitag die umstrittene Wählerregistrierung aufgehoben. Die Regierungspartei Fidesz-MPSZ wird nun bei den Parlamentswahlen 2014 darauf verzichten. Das Gericht hatte zuvor mehrere Verfügungen des Wahlverfahrensgesetzes für verfassungswidrig erklärt, wie die Ungarische Nachrichtenagentur MTI berichtete.

Das Gericht hatte das Gesetz auf Ersuchen von Staatspräsident Ader einer Normenkontrolle unterzogen und den Gesetzestext inhaltlich untersucht. Mit dieser Entscheidung wird auch die umstrittene Pflichtregistrierung der Wähler gekippt.

Bei Beachtung der Praxis des Europäischen Gerichts für Menschenrechte würde eine Registrierungspflicht das Wahlrecht im Fall jener Staatsbürger, die über einen Wohnort in Ungarn verfügen, "unbegründet einschränken" konstatierten die Richter. Zugleich hält das Verfassungsgericht eine Registrierung allerdings bei jenen Wahlberechtigten für begründet, die über keinen ungarischen Wohnsitz verfügen.

Laut AB würden auch Verfügungen hinsichtlich des Wahlkampfes gegen die Verfassung verstoßen. Es wäre eine "schwere unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsäußerung und der Pressefreiheit", wenn während des Wahlkampfes ausschließlich in öffentlich-rechtlichen Medien politische Reklame veröffentlich werden dürfte. Verfassungswidrig sei auch das Verbot, politische Werbung während des Wahlkampfes in Kinos zu veröffentlichen und das Verbot, ab sechs Tagen vor der Wahl Ergebnisse von Meinungsumfragen zur Wahl zu veröffentlichen.

Die ungarische Regierungspartei Fidesz-MPSZ hat das Urteil des Verfassungsgerichtes (AB) zur Kenntnis genommen und wird anlässlich der Parlamentswahlen 2014 auf die Wählerregistrierung für ungarische Staatsbürger mit Wohnsitz in Ungarn verzichten, erklärte Fidesz-MPSZ-Fraktionschef Antal Rogan am Freitag. Auch auf eine Änderung der Verfassung, die der Fraktion aufgrund ihrer Zweidrittel-Mehrheit grundsätzlich möglich wäre, soll es nicht geben.

Die Reaktion der ungarischen Regierungspartei sei ein "geordneter Rückzug" mit dem Ziel vorgezogener Wahlen im Mai oder Juni gewesen. Diese Einschätzung vertrat Gabor Kuncze, Ex-Innenminister und Chef der Liberalen Bürgerbewegung, am Freitag. Bei vorgezogenen Wahlen hätte die Partei von Premier Orban mehr Chancen auf einen Wahlsieg als bei regulären Parlamentswahlen 2014, behauptete Kuncze.

Quelle: APA

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