Pensionisten müssen in sauren Apfel beißen
Plus 1,8 Prozent: Erstmals seit 2005 deckt die Erhöhung der Pensionen die Teuerung nicht mehr ab. Von Michael Jungwirth.

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Hätte nicht einer der Verhandler den Termin vorher ausgeplaudert, wäre der gestrige, hochkarätige Pensionsgipfel im Kanzleramt vielleicht gar nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Auf der Tagesordnung stand die jährliche Erhöhung der Pensionen für 2,6 Millionen Österreicher. Zu dem Zweck fanden sich Bundeskanzler Werner Faymann, Vizekanzler Michael Spindelegger, die Chefs der Pensionistenverbände Andreas Khol und Karl Blecha sowie Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Ballhausplatz ein, Finanzministerin Maria Fekter war entschuldigt.
Zum Feiern gab es diesmal nichts. Erstmals seit 2005 bleibt die Regierung bei der Festlegung der Pensionshöhe unter der - an sich gesetzlich vorgeschriebenen - Inflationsanpassung orientiert. Im Zuge des Sparpakets war bereits im Frühjahr der Automatismus für das Jahr 2013 aufgehoben worden. Im kommenden Jahr müssen sich die Pensionisten mit 1,8 Prozent begnügen - ein ganzer Prozentpunkt unter der Inflationsanpassung. Faymann und Spindelegger bedankten sich bei den Senioren für deren Entgegenkommen. Khol sprach von einem "Solidaropfer" zur Sanierung des Staatshaushaltes.
Was den Akteuren die Stimmung komplett vergällt hat, ist ein Urteil des EU-Gerichtshofs zur Pensionsanpassung 2008. Damals waren ganz kleine Pensionen unter der Ausgleichszulage geringer angehoben worden als Pensionen mit Ausgleichszulage, wodurch überwiegend Frauen benachteiligt wurden. Luxemburg erkannte darin eine Ungleichbehandlung. Hätte man die 1,8 Prozent sozial gestaffelt, wären vorwiegend Männer schlechtergestellt, weil sie in der Mehrzahl höhere Pensionen haben, die man geringer angehoben hätte.
Dem Vernehmen nach hatten sich in den letzten Wochen der rote Seniorenvertreter Blecha und Kanzler Faymann zunächst vehement für eine Staffelung eingesetzt. Erst Experten des Verfassungsdienstes konnten die beiden SPÖ-Politiker davon überzeugen, dass eine solche Entscheidung rechtswidrig ist. Blecha wetterte gestern gegen die "Kastration der Politik". Zumindest die 230.000 Bezieher von Ausgleichszulagen dürfen sich über eine Erhöhung um 2,8 Prozent freuen.
Kosten von 722 Millionen
Obwohl die Regierung aufgrund des Sparpakets unter den 2,8 Prozent bleibt, geht die Erhöhung dennoch ins Geld. Laut Sozialministerium kosten die 1,8 Prozent 722 Millionen Euro, davon entfallen 577 Millionen auf 2,25 Millionen ASVG-Pensionisten, der Rest geht an 250.000 Beamte. Leitartikel Seite 8













