Was in den Pensionstöpfen verborgen ist
Von 18 Milliarden, die der Bund für Pensionen reserviert hat, sind nur 3,9 Milliarden für ASVG.

Foto © APA Pensionsverhandlungen als Ritual wie hier 2011: Andreas Khol, Maria Fekter, Michael Spindelegger, Werner Faymann, Rudolf Hundstorfer, Karl Blecha
"Ein Viertel des Budgets für Pensionen" lauteten Schlagzeilen jüngst, als Finanzministerin Maria Fekter das Budget 2013 im Parlament präsentierte. Sie stützen sich auf den Budgetposten "Bundesmittel", der mit 18 Milliarden veranschlagt ist. Unterschwellig schwingt bei solchen Betrachtungen gern die Behauptung mit, die Pensionen werden immer teurer und unfinanzierbar.
Ein genauerer Blick auf Fekters Rechnung wirft solche Vermutungen rasch über den Haufen. Denn in den 18 Milliarden sind acht Milliarden für die Pensionen der Beamten enthalten, die mit der gesetzlichen Pensionsversicherung nichts zu tun haben. Etwa, weil der Staat keine Arbeitgeberbeiträge für deren Renten bezahlt. Ins Auge sticht auch der seltsame Umstand, dass Beitragsleistungen der Beamten oder der zumindest fiktive Arbeitgeberbeitrag nicht von den acht Milliarden abgezogen werden.
Der Groll der roten und schwarzen Pensionistenvertreter Karl Blecha und Andreas Khol über diese 18-Milliarden-Rechnung ist berechtigt. Auch aus noch ganz anderen Blickwinkeln. In der Gesamtbetrachtung sind weitere drei Milliarden Euro enthalten, die für Berufsunfähigkeit und Invalidität auszugeben sind. Das sind Kosten, die in anderen Ländern aus ganz anderen Töpfen, nämlich von Krankenversicherungen, bezahlt werden müssen. Nicht so bei uns.
Dazu gesellt sich eine weitere Milliarde für die Kosten der im Volksmund "Mindestpension" genannten Ausgleichszulage. Sie ist aus Sicht der Pensionistenvertreter eine klare Angelegenheit zur Armutsbekämpfung und wäre aus Sozialbudgets zu bedienen, meinen Blecha und Khol. Sie lehnen es zudem ab, weitere 900 Millionen für Schwerarbeit, Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge einfach dem staatlichen Pensionszuschuss zuzuschanzen. Genauso wie weitere 700 Millionen für pensionsfremde Leistungen wie die Kosten für Ersatzzeiten für Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst. Auch eine halbe Milliarde, die die Zuschüsse für Bauern und Gewerbetreibende kosten, müsste herausgerechnet werden: Bleiben 3,9 Milliarden ASVG-Zuschuss.
Freilich werden dadurch die Gesamtkosten aller Leistungen nicht geringer. Weil aber immer hitziger über recht große und einschneidende Pensionsreformen debattiert wird, ist eine genauere Darstellung hilfreich. Denn sie nimmt falschen Argumenten Wind aus den Segeln.
WOLFGANG SIMONITSCH












