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Zuletzt aktualisiert: 16.11.2012 um 11:44 UhrKommentare

Staatsanwaltschaft will Zugriff auf Mensdorff-Schloss

Mensdorff-Pouilly muss sich wegen des Verdachts der Geldwäsche, falschen Zeugenaussage in zwei U-Ausschüssen und Vorlage eines angeblich gefälschten Beweismittels verantworten. Nun wurde ein Antrag auf Veräußerungsverbot für sein Schloss eingebracht.

Foto © AP

Die Staatsanwaltschaft Wien will der Republik für den Fall einer Verurteilung des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly den Zugriff auf dessen Schloss im burgenländischen Luising sichern, berichtete das ORF-"Morgenjournal" am Freitag. Ein Antrag auf ein Veräußerungsverbot wurde aber vom Landesgericht Wien abgelehnt, weshalb sich die Staatsanwaltschaft an das Oberlandesgericht gewandt hat. Dort wird man sich um eine rasche Erledigung bemühen, betonte OLG-Sprecher Reinhard Hinger gegenüber der APA.

Denn Mensdorff-Pouilly muss sich ab 12. Dezember vor dem Straf-Landesgericht wegen des Verdachts der Geldwäsche, falschen Zeugenaussage in zwei U-Ausschüssen und Vorlage eines angeblich gefälschten Beweismittels verantworten. Dass das Rechtsmittelverfahren zum Grundbuch vor Prozessbeginn beendet ist, könne man nicht garantieren, sagte Hinger, einen Termin zu nennen, wäre "unüblich und unseriös". Aber natürlich gebiete die Sache eine rasche Entscheidung, sie wird in einem Dreier-Senat getroffen.

Zu entscheiden sei überwiegend eine Rechtsfrage - und zwar vor dem Hintergrund des 2011 verschärften Abschöpfungs-Paragrafen. Die Staatsanwaltschaft will ein Veräußerungsverbot für Mensdorffs Familiensitz im Grundbuch verankert haben, damit bei einer Verurteilung potenziell unrechtmäßig erworbenes Vermögen nicht dem Zugriff des Staates entzogen werden kann. Der Richter am Landesgericht sah im Fall Mensdorff-Pouilly allerdings zu wenig Gefahr, dass mögliche Straf- und Entschädigungszahlungen später nicht einzubringen wären.

Es gilt die Unschuldsvermutung.


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