Nach Verurteilung: Berlusconi denkt ans Auswandern
Empört und verbittert reagiert Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi auf die Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen Steuerbetrugs. Sogar vom Auswandern spricht Berlusconi, der das Gefängnis nicht fürchten muss.

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In einer Stellungnahme nach der Urteilsverkündung sprach der Medienunternehmer von einem "politischen" Urteil. Dieses sei "unglaublich und unzumutbar". Die Anklage sei "fernab jeder Realität", erklärte der TV-Macher.
Er und seine Verteidiger seien sicher gewesen, dass es einen Freispruch geben werde, sagte Berlusconi und griff die verantwortlichen Richter scharf an. Er habe Lust, alles liegen und stehen zu lassen und auszuwandern, berichtete die römische Tageszeitung "Il Messaggero".
Beobachter sehen einen direkten Zusammenhang zwischen der Ankündigung Berlusconis, auf die Kandidatur für das Premieramt bei den Parlamentswahlen im kommenden Jahr zu verzichten, und dem Ende des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung. Berlusconi habe den Richtern ein Signal geben wollen, dass er sich aus der politischen Arena zurückziehen werde, spekulieren politische Beobachter in Rom. Er habe somit auf einen Freispruch gehofft, seine Hoffnungen wurden aber enttäuscht. Berlusconi fürchte auch den sogenannten Ruby-Prozess, heißt es, bei dem ihm wegen Amtsmissbrauch und Sex mit einer minderjährigen Marokkanerin bis zu 15 Jahren Haft drohen.
Kein Wunder, dass Berlusconi an Flucht denkt. Er plane einen Rückzug auf Malindi in Kenia im Urlaubsressort seines Freundes, dem Ex-Formel 1-Manager Flavio Briatore, berichtete die Tageszeitung "Corriere della Sera". Hier hatte Berlusconi bereits im September seinen Urlaub verbracht. Dabei hatte er sich einer strengen Diät und einem Trainingsprogramm unterzogen und nur wenige Personen getroffen, berichteten italienische Medien. Vertrauensleute des Politikers sprachen von einem tief deprimierten Berlusconi.
Ob Berlusconi jetzt doch noch seine Kandidatur für das Premieramt einreichen wird, um sich der Justiz zu entziehen, ist fraglich. Vorerst braucht er jedenfalls das Gefängnis nicht zu fürchten. Das Urteil im Mailänder Prozess wegen Steuerbetrugs wird erst nach der dritten Instanz rechtskräftig. Dem Ex-Regierungschef stehen noch zwei Berufungsebenen zur Verfügung, eine Haftstrafe müsste er erst nach einem endgültigen Schuldspruch antreten. Sehr wahrscheinlich ist, dass das 2006 begonnene Verfahren schon im nächsten Jahr wegen Verjährung eingestellt wird.













