Familien bleiben bei Grundbuchgebühr begünstigt
Nach massiver Kritik an der Grundbuch-Reform sollen die Eintragungsgebühren für innerhalb der Familie vererbte Immobilien nun wieder gesenkt werden.

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Justizministerin Beatrix Karl (VP) hat am Freitag die angekündigte Entschärfung der "Grundbuchgebühr neu" vorgelegt. Nach massiver Kritik werden die Eintragungsgebühren für innerhalb der Familie vererbte Immobilien nun wieder gesenkt. Erreicht wird das, indem nicht der tatsächliche "Verkehrswert" der Immobilie zur Berechnung der Gebühr herangezogen wird, sondern der niedrigere "Einheitswert". Karl strebt - Einigung mit der SPÖ vorausgesetzt - einen Beschluss im Ministerrat am Dienstag an.
Die Grundbuchgebühr macht 1,1 Prozent des Werts einer Immobilie aus. Allerdings werden derzeit unterschiedliche Bemessungsgrundlagen verwendet.
Im neuen Entwurf werden die Ausnahmeregelungen deutlich ausgedehnt. Demnach wird die Grundbuchgebühr bei Übertragung innerhalb der Familie weiterhin auf Basis der Einheitswerte berechnet. Als Familie gelten "Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie" (also Kinder oder Enkel), Geschwister, Nichten, Neffen sowie Ehegatten, Partner oder Lebensgefährten (Letztere nur bei einem gemeinsamen Wohnsitz).
Erbschaften innerhalb der Familie begünstigt
Die Voraussetzung des Wohnbedürfnisses fällt. Erbschaften innerhalb des engeren Familienkreises sowie Betriebsübergaben (auch in der Landwirtschaft) sollen damit begünstigt bleiben.












