85 Prozent legten Ausgaben für Werbung offen
Alle Organisationen, die der öffentlichen Hand zugeordnet werden, müssen erstmals quartalsmäßig ihre Ausgaben für Werbung melden. 800 Betroffene sind säumig und auf einer Liste veröffentlicht.

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Beim Medientransparenzgesetz bemühen sich die Betroffenen offenbar, die Gesetzesvorgaben zu erfüllen: 4.789 von rund 5.600 öffentlichen Rechtsträgern haben pflichtgemäß in der ersten Oktoberhälfte dieses Jahres erstmalig bei der Medienbehörde KommAustria gemeldet, um wie viel Geld sie in welchen Medien Werbung und Informationen geschaltet haben. Gemeldet werden musste auch, ob und in welcher Höhe es Förderungen gab. Laut Aussendung der KommAustria kamen somit 85 Prozent der betroffenen Organisationen der Forderung des Medientransparenzgesetzes nach.
Jene rund 800 Betroffenen, die säumig wurden, sind seit Dienstag auf einer sogenannten auf den Internetseiten der KommAustria veröffentlichten Ampelliste ersichtlich. Sie werden außerdem schriftlich aufgefordert, innerhalb von vier Wochen die Meldung nachzuholen, sollten sie das nicht tun oder falsche Angaben machen, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 60.000 Euro. Zu den Adressaten zählen laut Behörde vorwiegend Gemeindeverbände, aber auch 100 Rechtsträger, die zwar eine Meldung zu Werbe- und Informationsschaltungen, jedoch nicht zu Förderungen an Medieninhaber abgegeben haben.
Pflichtgemäß Auskunft über ihre Werbeaktivitäten gegeben haben unter vielen anderen auch das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Länder und dem Bund nahestehende Firmen wie die ÖBB und die Asfinag, denen in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen wurde, einzelne Medien mit Inseratenschaltungen bevorzugt zu haben. Wo genau die Rechtsträger im letzten Quartal inseriert haben, wird erst ab 15. Dezember auf den Internetseiten der RTR veröffentlicht. Künftig müssen die 5.600 meldepflichtigen Organisationen quartalsmäßig ihrer Meldepflicht nachkommen, ihre Meldungen werden dementsprechend vierteljährlich veröffentlicht.












