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Zuletzt aktualisiert: 09.10.2012 um 17:55 UhrKommentare

Neunter FPK-Auszug bei Neuwahlantrag im Landtag

Foto © APA

Zum neunten Mal in Folge gab es am Dienstag im Kärntner Landtag das gleiche Bild. Die Oppositionsparteien SPÖ, ÖVP und Grüne wollten den Neuwahlantrag behandeln, die FPK-Fraktion verhinderte eine Abstimmung durch Verlassen des Plenums. Ergebnis der Sondersitzung: Der Landesrechnungshof wurde beauftragt, den Verkauf von Anteilen des Energieversorgers Kelag an den deutschen RWE-Konzern zu prüfen.

FPK-Finanzlandesrat Dobernig hatte den Verkauf von Anteilen der Kärntner Energieholding (KEH) - sie hält die Landesanteile - ausverhandelt, die Freiheitlichen beriefen sich darauf, dass eine Befassung des Landtages bei dem 100-Millionen-Deal nicht notwendig sei. Die Opposition sieht das anders, das Thema wurde im Landtag diskutiert. Nun soll der Rechnungshof die Causa überprüfen, die ÖVP hatte einen entsprechenden Antrag eingebracht.

FPK und ÖVP wollen von der Bundesregierung, dass diese eine grenzüberschreitende wissenschaftliche Aufarbeitung der "Partisanengräuel", wie es FPK-Klubchef Darmann formulierte, sicherstellen müsse. Die Finanzierung solle teils vom Land, teils von der Bundesregierung unter Beteiligung von Slowenien und Kroation erfolgen. Die FPK beruft sich bei ihrer Forderung auf angeblich neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Der Grün-Abgeordnete Holub übte heftige Kritik an den Freiheitlichen. Diese hätten in einer Ausschusssitzung zu dem Partisanenthema "Auskunftspersonen" aus Kroatien eingeladen, von denen einer wegen Mordes verurteilt und ein zweiter als KZ-Verharmloser und Rechtsaußen bekannt sei. Der von Holub als Mörder bezeichnete Boze V. wies in einer Aussendung die Vorwürfe zurück und kündigte eine Klage an.

Nach diesen Beschlüssen debattierten die Abgeordneten über Änderungen im Landwirtschaftsgesetz, über das Kleine Glücksspiel und diverse andere Themen, bevor wieder der Neuwahlantrag an die Reihe kam. Wie jedes Mal bisher gingen so viele freiheitliche Mandatare aus dem Plenarsaal, dass die notwendige Anwesenheit von zwei Drittel der Abgeordneten nicht mehr gewährleistet war.

Quelle: APA

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