Rotlicht unter Kontrolle
Das neue Kärntner Prostitutionsgesetz gibt der Polizei mehr Möglichkeiten, Grauzonen aufzuhellen und kriminellen Untrieben beizukommen. Eine Bestandsaufnahme von Peter Kimeswenger.

Foto © KLZ/Fuchs | Symbolbild
Bannmeile von 300 Metern
Keine Bordelleinrichtungen darf es künftig im Radius von 300 Metern von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kinder- und Jugendheimen, Jugendzentren, Sportstätten, Kinderspielplätzen, religiös genutzten Gebäuden, Amtsgebäuden, Krankenhäusern, Sanatorien, Alten-, Pflege- und Erholungsheimen sowie Kasernen geben. Von den derzeit 38 im Lande konzessionierten Bordellbetrieben liegen nach Schätzungen von Rotlichtfahndern des Landeskriminalamtes (LKA) rund 15 in Schutzzonen. Wolfgang Patscheider, geschäftsführender Leiter der Gruppe "Menschenhandel und Schlepperei" im LKA: "Die Schutzzone gilt nur für Neuanträge." Bestehende Betriebe bleiben demnach von der Bannmeile ausgenommen.
Rückzug von Interessenten
Die, von vielen Seiten seit Jahren geforderte Bedarfsprüfung für Großbordelle, wird es auch künftig in Kärnten nicht geben. Der Grund: Führende Verwaltungsjuristen sind nach eingehender Prüfung überzeugt, dass eine Bedarfsprüfung den EU-Richtlinien widersprechen und bei Gesetzwerdung gekippt werden könnte. Das verschärfte Prostitutionsgesetz hat aber bereits dazu geführt, dass zwei Interessentengruppen aus Slowenien und Deutschland ihre Pläne für Großbordelle in Villach/Maria Gail und Arnoldstein mittlerweile verworfen haben. "Die obersten Geldgeber haben in der Regel mit dem Rotlicht nichts zu tun. Sie sind nur am Profit interessiert, wollen aber in keinem Fall Schwierigkeiten mit Behörden oder der Polizei", schildert Patscheider.
Hintertüren geschlossen
Der Zutritt für besonders geschulte Rotlichtkriminalisten zu Bordellen wird durch das neue Prostitutionsgesetz vereinfacht. "Wir haben jetzt bessere Kontrollmöglichkeiten der Prostituierten", sagt Patscheider. Jeder Bordellbetreiber muss nun im Voraus jede Frau, die in seinem Etablissement arbeiten soll, der Bezirksverwaltungsbehörde melden", so Patscheider. Bisher hatten die Bordelliers drei Tage Zeit. Und wenn die Polizei vor der Türe stand, hieß es nicht selten: "Was wollt ihr? Die Frau ist ja erst seit ein paar Stunden da!" Damit entstanden Grauzonen und ein Umfeld, in dem sogar Minderjährige gewissenlosen Freiern ihre Dienste anboten. Auch können Bürgermeister Rotlichtbetriebe bei Verstößen schnell und unbürokratisch schließen.
Rockerbanden im Anzug
Generell sei das neue Prostitutionsgesetz "ein wichtiger, großer Schritt in die richtige Richtung", meint Wolfgang Patscheider. Die Polizei habe jetzt die Möglichkeit, "das Milieu unter Kontrolle" zu haben. Ungemach droht hingegen von weltweit vernetzten Motorrad-Rockerbanden, gegen die in mehreren deutschen Bundesländern die Polizei mit Großrazzien vorgeht. Ein wichtiges finanzielles Standbein der Syndikate sind Geschäfte im Rotlichtmilieu. In Kärnten stehen ein Lokal im Raum Villach und eines im Lavanttal bereits "unter Beobachtung", wie es aus Polizeikreisen heißt. Sollten Aktivitäten in Richtung Menschenhandel oder Prostitution gesetzt werden, müssten die Rocker mit allen gesetzlich möglichen Konsequenzen rechnen.












