Deutschland beschloss Sterbehilfe-Gesetzentwurf
Sterbehilfe als Geschäft soll in Deutschland künftig ausdrücklich verboten werden. Angehörige und nahestehende Menschen sollen für die Begleitung zum Sterbehelfer aber nicht bestraft werden. Der entsprechende, allerdings heftig umstrittene Gesetzentwurf von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erhielt am Mittwoch grünes Licht vom Bundeskabinett.
Gewerbsmäßigen Sterbehelfern drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, wenn das Gesetz das parlamentarische Verfahren passiert. "Als "Erwerbsmodell" würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten "Dienstleistung", die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Ministerin verteidigte zugleich die umstrittene Ausnahme. Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein. "Vielmehr stellt der Entwurf unter Strafe, was bisher nicht strafbar war."
Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben den Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht alleinlassen, sollten nicht plötzlich als Gehilfe kriminalisiert werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger - "obwohl sie selbst überhaupt nicht gewerbsmäßig handeln".
Entscheidend sind laut Entwurf Gewinnabsicht und auf Wiederholung ausgerichtetes Handeln. Eine solche Förderung der Selbsttötung soll kriminalisiert werden. Im März hatten sich die Koalitionsspitzen darauf geeinigt, eine entsprechende Grundsatzvereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nun umzusetzen.
Der Teilausschnitt der Sterbehilfe werde erstmalig unter Strafe gestellt und gerade nicht für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte legalisiert, betonte das Justizressort angesichts zahlreicher kritischer Stimmen. Nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes hatte es von Ärzten, Kirchen und Politikern Kritik gehagelt. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung warnte vor gefährlichen Freiräumen.












