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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2012 um 20:39 UhrKommentare

Amtsverlust bei Sexualdelikt und Folter

Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zieht Konsequenzen aus dem Fall Bakary J. Künftig verlieren Beamte, die wegen Sexual- und Folterdelikten sowie Quälens und Vernachlässigens Schutzwürdiger rechtskräftig verurteilt sind, unabhängig vom Strafmaß automatisch ihr Amt.

Foto © APA

Künftig solle es für beamte die rechtskräftig verurteilt sind, keine Diszipilarverfahren mehr geben. Damit entfallen ab 1. Jänner 2013 die meist langwierigen Disziplinarverfahren bei Strafen unter zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt, hat Heinisch-Hosek mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ausverhandelt.

Außerdem werden Beamte und Vertragsbedienstete sofort (bei Streichung eines Drittels des Lohns) vom Dienst suspendiert, wenn gegen sie wegen dieser Delikte Anklage erhoben wird. Damit der Dienstgeber davon erfährt, müssen die Staatsanwaltschaften ihm diese Anklagen künftig melden.

Automatischer Amtsverlust ist ab 2013 die Folge jeder rechtskräftigen Verurteilung wegen einem Sexualdelikt (Par. 201 bis 220b Strafgesetzbuch), wegen Quälens und Vernachlässigens schutzwürdiger Personen (Par. 92 und 312 StGB) sowie wegen strafrechtlicher Taten, die unter die Folterkonvention fallen. Rechtsmittel dagegen gibt es keine mehr.

"Wir ziehen die schwarzen Schafe sofort aus dem Verkehr", pries Heinisch-Hosek am Freitag in einem Hintergrundgespräch die Novelle, "solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren". Die Zeit, bis es zur Entlassung kommt, werde "praktisch halbiert". Als Frauenministerin freut sie besonders, dass Beamte bei sexuellen Übergriffen - auch im privaten Bereich - automatisch den Job verlieren. Die Zahl der Fälle, die von der Änderung betroffen sind, sei "zum Glück" nicht groß, Zahlen gibt es nicht.

Derzeit führt erst eine Verurteilung zu zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt zum Amtsverlust. Das Strafmaß bleibt aber oft unter dieser Schwelle - womit Disziplinarkommission und -oberkommission am Zug sind, wo das Verfahren "langwierig und oft problematisch" sei. So etwa im Fall des Polizisten, der im Zuge der Kinderporno-Operation Sledgehammer zu vier Monaten bedingt verurteilt wurde.

Im Fall Bakary J. verstrichen zwischen Tat und Konsequenz sechs Jahre: 2006 wurde der Gambier bei einem Polizeieinsatz nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch schwer verletzt. 2009 wurden die WEGA-Beamten zu bedingten Haftstrafen verurteilt - und erst 2012 nach langem Verfahren vor Disziplinar- und Disziplinaroberkommission sowie Befassung des Verwaltungsgerichtshofes entlassen.

"Damit ist jetzt Schluss", freute sich Heinisch-Hosek über ihre Einigung mit der Gewerkschaft über die "bahnbrechende" Neuerung. Sie wird im Zuge der Herbst-Dienstrechtsnovelle im Parlament beschlossen und soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Die Ministerin würde sich wünschen, dass auch die Bundesländer ihr Dienstrecht verschärfen.

Quelle: APA

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