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Zuletzt aktualisiert: 08.08.2012 um 20:44 UhrKommentare

Land wollte Pensionistin (80) abzocken

Ein Schreiben des Landes Kärnten sorgt derzeit für Aufregung. Die Sozialabteilung verlangte 24.000 Euro Pflegekosten-Nachzahlung von einer Mindestpensionistin.

Foto © KLZ/Traussnig

Böse Überraschung für eine 80-Jährige: Nach ihrer Rückkehr aus einem Altenwohn- und Pflegeheim erhielt die Mindestpensionistin Post von der Sozialabteilung. Darin stand, dass das Land 24.000 Euro Betreuungskosten übernommen habe, gefolgt von der Frage "ob beziehungsweise in welcher Weise ein Rückersatz möglich ist". Ein Erlagschein und der Hinweis, dass sie in Raten zahlen könne, untermauerten die Forderung. Dieses Vorgehen kritisierte die Volksanwaltschaft Wien öffentlich.

"Das war ein Standardschreiben, denn wir sind verpflichtet, ausgetretenen Heimbewohnern die Kosten mitzuteilen", sagt Sozial-Landesrat Christian Ragger. Gleichzeitig Geld zu fordern, ist nicht vorgesehen und wäre nur berechtigt, wenn die Mindestpensionistin inzwischen reicher geworden wäre.

Ragger beteuert, er habe nicht gewusst, dass das Schreiben "in derart barbarischem Stil gehalten ist" und ließ es ändern. "Jetzt steht darin, dass man nur zahlen muss, wenn Vermögen entstanden sein sollte." Pro Jahr gebe es fünf bis zehn derartiger Fälle.

Solche Konflikte wären Paradefälle für den Kärntner Pflegeanwalt. Doch dessen Einsetzung ist seit vier Jahren überfällig.

Geld fordern, abwarten und sich freuen, wenn jemand zahlt - dieses Vorgehen der Ragger-Abteilung könnte Methode haben. Ein Oberkärntner Sachwalter: "Viele unserer Klienten sind vom Mindestsicherungsgesetz betroffen. Im Mai 2010 hieß es plötzlich, sie dürften nicht mehr ein unantastbares Schonvermögen von rund 7500 Euro besitzen, sondern nur noch die Hälfte - und die Differenz soll dem Land überwiesen werden." Der Sachwalter zahlte nicht: "Die Änderung hätte bis November 2009 beschlossen werden müssen, das war aber nicht der Fall." Andere Sachwalter gaben dem Land das Geld, ohne Rechtsgrundlage. Die Betroffenen hatten keine Chance, ihr Geld anders auszugeben. Die wurde erst später geschaffen.

Ragger: "Wenn wir zu Unrecht Geld einbehalten haben, ersetzen wir den Schaden." Die Sachwalter haben aber freiwillig gezahlt. "Dann waren sie eben vorausschauend. Wenn das Gericht ihren Jahresbericht akzeptiert hat, ist ja alles in Ordnung." Wäre das nicht ein Fehler des Gerichts? Darüber will Ragger "lieber nicht spekulieren".

JOCHEN BENDELE

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