Kampf gegen die Kasse
Bei der Unternehmer-Kasse SVA hat jeder Zehnte Probleme mit Zahlungen. Allein im Jahr 2009 hat die SVA mehr als 33.000 Exekutionsverfahren wegen unbezahlter Rechnungen eingeleitet. Der Ruf nach Reform wird lauter.

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Selbstständige, darunter verstand man einmal Unternehmer, die nicht jeden Schilling zwei Mal umdrehen müssen. Ihnen sei es, so sah das der Gesetzgeber, zuzumuten, höhere Versicherungsbeiträge zu leisten und beim Arztbesuch einen Selbstbehalt von 20 Prozent zu zahlen. Doch nicht nur die Währung, auch der Arbeitsmarkt hat sich geändert: Das Gros der Selbstständigen stellen längst Ein-Personen-Unternehmer mit schmalem, oft unregelmäßigen Einkommen. Die Kasse der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist aber dieselbe geblieben. Das schafft Probleme.
Allein im Jahr 2009 hat die SVA mehr als 33.000 Exekutionsverfahren wegen unbezahlter Rechnungen eingeleitet, bei jedem zehnten Versicherten. Einige, wie der Grazer Musiker Eik Breit, mussten sogar Konkurs anmelden. "Mit dem Finanzamt konnte ich verhandeln, mit der SVA nicht", sagt er. Er ist einer von vielen Betroffenen, die unter dem Namen "Amici della SVA" von der Politik und der für die SVA zuständigen Wirtschaftskammer Erleichterungen für neue Selbstständige einfordern.
"Urabstimmung"
Die Kasse reagiert nun mit einer "Urabstimmung". So sollen die Versicherten mitentscheiden, ob der Selbstbehalt abgeschafft wird. Dann allerdings, das stellt die SVA klar, würden die Beiträge steigen. Denn seit die Regierung im Zuge des Sparpakets die SVA zur Ader gelassen hat, gebe es kaum Spielraum, argumentiert Kassen-Direktor Thomas Neumann.
Das will der Kabarettist Werner Brix, Sprecher der "Amici"-Gruppe, nicht gelten lassen. Er nennt die Befragung eine "Feigenblattaktion", Geld sei sehr wohl vorhanden, man müsse nur umverteilen. Brix fordert sowohl die Abschaffung des Selbstbehaltes als auch die Kürzung der Beiträge für Kleinverdiener.
Tatsächlich verhandelt die SVA hinter den Kulissen mit dem Sozialministerium über eine Reform. Eine Einigung zeichnet sich aber nur in einem Punkt ab: So könnten Geringverdiener Anspruch auf "Krankengeld" haben. Von Krankenstand wäre dann dennoch keine Rede: Zahlen will die Kasse erst ab dem 43. Tag.












