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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 um 17:58 UhrKommentare

Entschädigungsfonds hat alle Anträge abgearbeitet

Der Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus hat seine 2001 im Washingtoner Abkommen festgelegte Aufgabe erledigt: Am 25. Juni hat das Antragskomitee über den letzten von insgesamt 20.702 Anträgen entschieden. Abgeschlossen ist seine Arbeit trotzdem noch nicht, da in rund 2.200 Fällen noch die Möglichkeit eines Rechtsbehelfes oder der Wiederaufnahme des Verfahrens bestehe.

"Mit der Entscheidung über den letzten Antrag ist eine wichtige Arbeit abgeschlossen worden", sagte Nationalratspräsidentin Prammer in ihrer Funktion als Kuratoriumsvorsitzende des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds. Jetzt könne mit der Vorbereitung zur Schließung des Entschädigungsfonds begonnen werden. Verhandlungen über eine entsprechende Gesetzesnovelle sollen in den nächsten Monaten geführt werden, so Prammer.

Das Antragskomitee, ein unabhängiges Dreiergremium unter dem Vorsitz von Sir Franklin Berman aus Großbritannien, ist für die Entschädigung von Vermögensverlusten im Zusammenhang mit der NS-Zeit in Österreich zuständig und hat über rund 160.000 geltend gemachte Forderungen entschieden. "Diesen Schritt innerhalb von zehn Jahren erzielen zu können, stellt eine beispielhafte Leistung dar, welche weltweite Anerkennung gefunden hat", so Bermans Bilanz der Tätigkeit des Komitees, dem von amerikanischer Seite G. Jonathan Greenwald und von österreichischer Seite Kurt Hofmann angehören.

"Rund 1,5 Milliarden US-Dollar und über 100.000 Verluste und Schäden wurden anerkannt. Da mit den zur Verfügung stehenden 210 Millionen US-Dollar nur zwischen zehn und 20 Prozent der tatsächlichen Verluste entschädigt werden konnten, können die Zahlungen des Entschädigungsfonds nur als späte Geste der Versöhnung gesehen werden", so Sir Franklin.

Noch gilt es in rund 2.200 Fällen die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs oder der Wiederaufnahme des Verfahrens abzuwarten. Zudem werden die Erben von rund 1.000 Antragstellern gesucht, die vor Erhalt der abschließenden Zahlung des Allgemeinen Entschädigungsfonds verstorben sind. Von rund 3.600 Verstorbenen konnte das Antragskomitee bereits die Nachkommen feststellen und das Verfahren damit beenden.

Quelle: APA

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