Allianz gegen Jugendschutz-Chaos
Im kleinen Kreis beraten am Mittwoch Ländervertreter in Graz, wie man das Durcheinander im Jugendschutz beenden kann. Die Steirer würden bei den Ausgehzeiten nachgeben.

Foto © Jürgen Fuchs Studenten wie hier am USI-Fest können unbeschwert feiern. Bei Jugendlichen aber ist die Rechtslage je nach Bundesland unterschiedlich
Ein Bier, zwei Bier, kein Bier? Was einem steirischen Jugendlichen erlaubt ist, darf einer Wiener schon längst, ein Kärntner aber keinesfalls. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Debatte über unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen der Länder. Da bundesweit bisher keine Einigung zu erzielen war, wollen es nun die Steirer mit einer Allianz von zumindest fünf Ländern versuchen. Im Landhaus versammelt Elisabeth Grossmann (SPÖ) am Mittwoch Vertreter der Länder, um sich in den strittigsten Punkten zu finden - Stichwort Ausgehen und Alkohol. "Eine Einigung wäre ein mittleres Wunder", ist der steirischen Jugendlandesrätin bewusst. Aber da ihre Kollegen erklärt haben, gesprächsbereit zu sein, wird um einen Kompromiss gekämpft. Zumal "die Jugend nicht versteht, warum man ihnen untersagt, was anderswo erlaubt ist."
Liberalere Ausgehzeiten
Mit den Steirern brüten am Mittwoch Fachleute aus Tirol, Kärnten, Ober- und Niederösterreich, Burgenland und Wien über einem einheitlichen Jugendschutz. Vorarlberg hat abgesagt, ebenso Salzburg, das laut Grossmann aber "im Boot ist". Aus steirischer Sicht würde man bei den liberaleren Fortgehzeiten der östlichen Bundesländer mitgehen. So darf ein 16-Jähriger im Steirerland nur bis 2 Uhr ausgehen, in Wien, Niederösterreich und im Burgenland indes unbegrenzt. Folge: "Ein Jugendlicher aus der Oststeiermark, der in Niederösterreich alleine ausgeht, dürfte von dort nach 2 Uhr nicht mehr nach Hause zurück", schüttelt Grossmann den Kopf.
Strenger bei Alkohol
In puncto Alkoholkonsum würde man sich in der Steiermark einem strengeren Regelwerk nicht verwehren. Der Jugendlandesrätin gefällt das Tiroler Gesetz, das den 16- bis 18-Jährigen Alkopops und "gebrannte alkoholische Getränke" ausdrücklich verbietet. Die Steiermark untersagt wiederum "alkoholische Getränke über 14 Volumsprozent". Besonders streng ist Kärnten, wo die Jugend nur so viel trinken darf, dass der "Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 Promille beträgt".
Ein heikles Thema ist noch die Kontrolle. Grossmann würde gerne "mehr Mystery-Shopper (Testkäufer, Anmerkung) einsetzen, wie es das Burgenland macht." Außerdem sollten derartige Testergebnisse bei Verfahren mehr Gewicht erhalten.
In Polizeikreisen wünscht man sich statt dessen empfindlichere Geldstrafen bei Verstößen.












