Mensdorff-Pouilly wird angeklagt
Dem Lobbyisten wird Geldwäsche, falsche Zeugenaussage in zwei U-Ausschüssen und die Vorlage eines verfälschten Beweismittels vorgeworfen. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. Eine Untersuchungshaft werde nicht verhängt, weil keine Fluchtgefahr bestehe.

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Freitag gegen den Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly einen Strafantrag wegen Verdachts auf Geldwäsche, falscher Beweisaussage in zwei Untersuchungsausschüssen und der Vorlage eines angeblich verfälschten Beweismittels im gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren eingebracht. Das gab die Anklagebehörde am Nachmittag in einer Presseaussendung bekannt und bestätigte damit eine Vorabmeldung des Online-"Standard".
12,6 Mio. Euro "Bestechungsgeld" inkriminiert
Dem Strafantrag zufolge soll Mensdorff-Pouilly in den Jahren 2000 bis 2008 insgesamt rund 12,6 Mio. Euro erhalten haben, die zuvor unter Verwendung von Scheinverträgen aus dem Vermögen der "BAE systems plc" abgezogen wurden. "Mit dem Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen", so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung.
Ein Mitarbeiter Mensdorffs, der diesem bei den Geldtransfers behilflich gewesen sein soll, wurde mitangeklagt. Die tatsächliche Verwendung des Geldes konnte laut Staatsanwaltschaft nicht aufgeklärt werden.













