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Zuletzt aktualisiert: 10.06.2012 um 15:28 UhrKommentare

FPÖ veröffentlicht "Kandidatenformular" aus 1994

Foto © APA

Die FPÖ hat am Sonntag ein internes "Kandidatenformular" für die Nationalratswahl 1994 veröffentlicht, auf der die Berufsbezeichnung des heutigen Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf korrekt mit "Rechtsanwaltsanwärter" angegeben ist. Parteichef Strache sieht die Vorwürfe gegen Graf, sich am Wahlvorschlag absichtlich fälschlich als "Rechtsanwalt" bezeichnet zu haben, damit entkräftet.

Allerdings: In den Presseaussendungen, mit der die Partei die Wiener Kandidatenlisten verkündete, wurde Graf sowohl 1994 als auch 1999 als "Rechtsanwalt" geführt. Ebenso in der amtlichen Kandidatenliste für die Wahlen. Das am Sonntag von der FPÖ veröffentlichte "Kandidatenformular" ist mit 27. Juni 1994 datiert, lautet auf Dr. Martin Graf und führt als Beruf korrekt "Rechtsanwaltsanwärter" an. Allerdings: Fünf Tage vorher hatte die Wiener FPÖ ihre Kandidatenliste für die Nationalratswahl via Presseaussendung verbreitet und da schien Graf sehr wohl als "Rechtsanwalt" auf (OTS0026 vom 22. Juni 1994), obwohl er die Rechtsanwaltsprüfung bis heute nicht absolviert hat.

Und auch bei der Veröffentlichung der Wiener Landesliste für die Nationalratswahl 1999 findet sich unter Grafs Namen die Berufsbezeichnung "Abgeordneter zum Nationalrat, Rechtsanwalt". Detail am Rande: Diese Aussendung wurde von der FPÖ zwar nachträglich richtiggestellt, korrigiert wurde allerdings nur Grafs Vorname - und zwar von "Michael" auf "Martin" (OTS0076 bzw. OTS0141 vom 3. August 1999). Auch in der Kandidatenliste des Innenministeriums scheint Graf als Rechtsanwalt auf.

Grafs Pressesprecher sagte am Sonntag auf APA-Anfrage, die falschen Angaben in den Presseaussendungen könnten wohl nur auf einem "Irrtum" basieren. Graf selbst hat davon nach Angaben seines Sprechers bis vor kurzem nichts gewusst: "Er hat zum ersten Mal gehört, dass er da als Rechtsanwalt aufgeschienen ist."

Quelle: APA

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