"Küssel hat damit nichts zu tun"
Gesangseinlagen und Videos am ersten Tag des Prozesses rund um die Nazi-Seite Alpen-Donau. Angeklagter Gottfried Küssel hofft auf einen Freispruch.

Foto © APAGottfried Küssel vor Gericht
Breitbeinig sitzt Gottfried Küssel auf der Anklagebank, er dreht die Daumen, später rollt er einen Kuli zwischen den Fingern. Als der Staatsanwalt hinter seinem Rücken einen Propagandafilm der Nazi-Website "Alpen-donau" zeigt, dreht sich der Hauptangeklagte nur kurz um. Das Machwerk beschwört den Krieg der Rassen, es ist mit martialischer Musik unterlegt. Küssel lauscht und lächelt.
Sein Verteidiger Michael Dohr sieht in der Vorführung eine "Manipulation" der Geschworenen. Er plädiert auf unschuldig. Dass die Homepage laut Anklage "rassistische" Inhalte verbreitete, dass sie die Juden-Vergasung forderte, bestreitet der Anwalt gar nicht. Allein: "Mein Mandant hat damit nichts zu tun." Der Neonazi Küssel, der 1993 seine erste Haftstrafe ausfasste, sei heute ein anderer Mensch. Ein Vater, der "seine Kinder im Arm halten will". Immer noch lächelt Küssel.
Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter hält den 53-Jährigen für den Drahtzieher zweier Nazi-Seiten, die von 2009 bis 2011 online waren. Er verliest ein E-Mail Küssels an einen weiteren Angeklagten, Wilhelm A., in dem dieser den Auftrag zur Registrierung der Domains gegeben habe. Und: Auf Küssels Computer fand sich die Rechnung eines Fotografen, der 220 Euro für die unerlaubte Nutzung seines Bildes auf der Nazi-Seite verlangte. Wie Küssel zu der Rechnung kam, weiß Dohr nicht. Sein Mandant sei aber nicht der Zieladressat gewesen. Und das E-Mail? Wilhelm A. habe den Auftrag verweigert, danach habe Küssel mit der Sache nichts mehr zu tun gehabt. Die eigentlichen Hintermänner, darin stimmen die Anwälte überein, liefen noch frei herum.
Für ungewollte Heiterkeit sorgt Herbert Orlich, Anwalt des dritten Angeklagten Felix B. Dass seinem Mandanten das Absingen des Deutschlandliedes vorgeworfen wird, empört Orlich, in einem aktionistischen Akt stimmt er die unverdächtige deutsche Bundeshymne an. "Sie wissen genau, dass das Horst-Wessel-Lied gemeint ist", sagt ein Beisitzer. Und Richterin Martina Krainz stellt genervt klar: "Ich wünsche keine Gesangseinlagen mehr."
Am Mittwoch wird der Prozess fortgeführt, am Donnerstag könnte es bereits ein Urteil geben.












