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Zuletzt aktualisiert: 19.05.2012 um 12:54 UhrKommentare

ÖH liefert Anleitung zur Klage gegen Studiengebühr

Foto © APA

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) geht gegen die autonome Einhebung von Studiengebühren durch die Unis vor: Sie sucht Studenten, die mittels einer Individualbeschwerde "bereit sind, mit uns vor den VfGH zu ziehen". Auf einem Factsheet hat die ÖH eine Anleitung zur Klage veröffentlicht. Gleichzeitig rät die ÖH allen anderen Beitragspflichtigen, Anträge auf Rückerstattung zu stellen.

Über die Anträge auf Rückerstattung müsste am Ende des Instanzenzugs ebenfalls der VfGH entscheiden. Eine Vorlage für den Antrag stellt die ÖH zur Verfügung.

Für die Kosten der Verfahren hat die Bundesvertretung bereits Rücklagen von knapp einer Million Euro aufgelöst, die Universitätsvertretungen haben dieselbe Summe lockergemacht. Deshalb kann die Einhebung der Studiengebühren in Eigenregie für die Unis auch nur ein Minusgeschäft sein, glaubt die ÖH. "Das Klagerisiko für die Universitäten beträgt ein Vielfaches der eingehobenen Studiengebühren."

Bisher haben nur die Uni Wien, die Wirtschaftsuni, die Uni Graz, die Technische Uni Graz und das Mozarteum in Salzburg beschlossen, selbstständig die vom VfGH aufgehobene Regelung wieder einzuführen. Demnach müssen Nicht-EU-Bürger sowie Studenten, die mehr als zwei Semester über der Mindeststudiendauer liegen, 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Laut den Unis müssen im Schnitt etwa 15 Prozent ihrer Studenten bezahlen.

Die ÖH rät dazu, die Studiengebühren jedenfalls einzuzahlen, auch wenn etwa die Uni Wien die Möglichkeit einer Stundung anbietet. Denn wer nicht bezahle, riskiere die Zulassung zu verlieren oder die nachträgliche Aberkennung von Prüfungen. Gleichzeitig fordern die Studentenvertreter dazu auf, Anträge auf Rückerstattung zu stellen. Für die Ankündigung mehrerer Rektoren, allen Studenten die Gebühren zurückzuzahlen, falls der VfGH die autonome Einhebung für rechtswidrig befindet, "gibt es keine Rechtsgrundlage und daher auch keine Rechtssicherheit".

Quelle: APA

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