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Zuletzt aktualisiert: 14.05.2012 um 21:33 UhrKommentare

Erwin Kalbhenn: "Einer der zupackt, ist nicht gefragt"

Patientenanwalt Erwin Kalbhenn leuchtet aus, warum Soziallandesrat Ragger keinen Pflegeanwalt, sondern nur einen Beirat will. Die Steiermark als abschreckender Fall.

Patientenanwalt Erwin Kalbhenn

Foto © EggenbergerPatientenanwalt Erwin Kalbhenn

Wie wichtig wäre aus Ihrer Sicht als Patientenanwalt ein weisungsfreier, unabhängiger Pflegeanwalt für Kärnten?

ERWIN KALBHENN: Ich habe bis zum Jahr 2008, bis zum Beschluss des jetzt noch gültigen Patienten- und Pflegeanwaltgesetzes, plädiert, dass Kärnten die gleiche kostengünstige Konstruktion erhält wie sieben Bundesländer sie bereits haben: ein Patienten- und Pflegeanwalt in einer Person. Ich hätte dafür eine Halbtagskraft mehr gebraucht. Damals aber hat das BZÖ (heute FPK, Anm.) auf einen eigenen Pflegeanwalt bestanden, mit eigenem Büro und eigener Infrastruktur - man wollte jemanden aus den eigenen Reihen dafür. Es gab einen einstimmigen Beschluss im Landtag. Bei vielen Anlässen habe ich danach gesagt: Ich hoffe, dass die Pflegeanwältin/der Pflegeanwalt bald berufen wird.

Jetzt sagt Ragger, eine Pflegeanwaltschaft scheiterte wegen Ihnen und auch der SPÖ.

KALBHENN: Es ist eine Unverschämtheit, wie die Tatsachen frech und lügenhaft verdreht werden. Ich habe Ihnen ja gesagt, wie es gelaufen ist. Und plötzlich kam jetzt Ragger mit dem Vorstoß für einen Pflegebeirat. Das ist aber keine unabhängige weisungsfreie Ombudsstelle,

Was würde es für die Betroffenen bedeuten, wenn der Pflegebeirat per neuem Gesetz käme?

KALBHENN: Ragger selbst hätte den Vorsitz. Pflegeheimbewohner oder deren Angehörige müssten sich im Büro Ragger beschweren und Fehlervorwürfe deponieren und das Büro entscheidet dann, welche Fälle in den Beirat kommen. Ragger würde sich quasi selbst prüfen! Der Beirat wäre ein Probleme-Absegnungsgremium für Entscheidungen aus dem eigenen Referat.

Wovor fürchtet sich Ragger, dass er "nur" einen Beirat will?

KALBHENN: Scheinbar ist im Pflegebereich das, was in der Steiermark gelaufen ist, abschreckend gefunden worden: Die Patienten- und Pflegeombudsfrau dort ist in die Pflegeheime gegangen und hat enorme Missstände aufgedeckt. Es gibt viele private Anbieter, die mit "Qualität" Geld verdienen. Scheinbar will Ragger so eine stark zupackende Person oder Institution nicht haben.

Ragger argumentiert seinen Vorstoß für den Pflegebeirat mit Kostengründen.

KALBHENN: Mit den Kosten habe ich damals meine Vorstöße für einen gemeinsamen Patienten- und Pflegeanwalt begründet! Die Leute im Beirat kriegen auch Aufwandsentschädigungen und Ragger wird sein Büro personell aufstocken müssen.

Wie wichtig wäre für Kärnten ein unabhängiger Pflegeanwalt?

KALBHENN: Anfangs wird es zahlenmäßig noch nicht so bedeutend sein, allerdings schnell anwachsen. Bis zum Jahr 2030 muss Österreich 100.000 weitere Pflegebetten bereitstellen. In der Steiermark gab es zuletzt 200 bzw. 180 Fälle für den Pflegeanwalt im Jahr, in Wien 110 bzw. 154, in Niederösterreich 28 und 11.

ANDREA BERGMANN

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