Radl verweigerte Aussage im Neonazi-Prozess

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Am vierten Verhandlungstag im Prozess um zehn Angeklagte, die sich in Graz wegen Wiederbetätigung verantworten müssen, konnte der Geschworenensenat die Befragung der Angeklagten abschließen. Alle zehn hatten sich für nicht schuldig erklärt, zugegeben wurden nur die unleugbaren Fakten wie der Besitz bestimmter Aufkleber. Hauptangeklagter Franz Radl verweigerte die Aussage.
Die zehn Männer im Alter von 21 bis 45 Jahren stehen seit Montag vor Gericht. Zur Sprache kamen einerseits die verbalen Provokationen in Form von Nazi-Sprüchen und Liedern, die zu Schlägereien in einem Lokal und beim Public Viewing während der Fußball-WM 2010 geführt hatten, andererseits Aufkleber mit der Aufschrift "Freiheit für Honsik". Jene acht Beschuldigten, die Raufereien zu verantworten hatten, wurden zum Teil bereits für die Körperverletzungen nicht rechtskräftig verurteilt. Vom Grölen der Nazi-Parolen, die zu den Schlägereien geführt haben sollen, wollte keiner der Angeklagten etwas wissen. Entweder waren sie gerade auf der Toilette oder zu betrunken oder gar nicht da, der Richtersenat bekam eine ganze Auswahl von Erklärungen für das Nicht-Bemerken serviert.
Ein anderer Punkt sind die Aufkleber, die sich mit Holocaust-Leugner Gerd Honsik beschäftigen. Während der Oststeirer Franz Radl weder zu den Pickerln noch zu sonst etwas Angaben machen wollte, sagte ein weiterer Angeklagter zu den strittigen Aufklebern sehr wohl aus.
Damit war die Befragung der zehn Beschuldigten fürs erste abgeschlossen. Der Prozess wird am Montag um 8.30 Uhr fortgesetzt, dann sind die ersten Zeugen am Wort.












