Rot-Schwarzer Knatsch um Transparenzpaket
Die Regierung ist sich uneins, was den Zeitplan für das Transparenzpaket betrifft. Während Bundeskanzler Faymann das Gesetz am 15. Mai beschließen will, ist es für Vizekanzler Spindelegger fraglich, ob das Datum hält.

Foto © APASpindelegger und Faymann sind sich uneins
Das "Transparenzpaket" der Regierung kommt auf den letzten Metern noch ins Trudeln. Vizekanzler Michael Spindelegger (V) rüttelte am Dienstag nach dem Ministerrat am vereinbarten Zeitplan, der einen Regierungsbeschluss am 15. Mai vorsieht. Grund ist der ungelöste Konflikt darüber, ob die Transparenzregeln als einheitliches Bundesgesetz auch für die Landesparteien gelten sollen. Zwischen Spindelegger und Kanzler Werner Faymann (S) gab es daraufhin einen ungewohnt heftigen, öffentlichen Schlagabtausch in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung.
Das Transparenzpaket sieht vor, dass Parteispenden ab 5.000 Euro jährlich offengelegt werden müssen. Außerdem gibt es Spendenverbote u.a. für Staatsunternehmen. Aufhänger des aktuellen Konflikts ist nun die Frage, ob die Transparenzregeln in einem auch für Landesparteien geltenden Bundesgesetz verankert werden sollen (das will die SPÖ), oder ob der Bund nur ein Rahmengesetz erlassen soll, das von den Ländern dann beinen einer Frist in neun Landesgesetze gegossen werden müsste, wie sich das die ÖVP vorstellt.
Spindelegger deponierte nach dem Ministerrat neuerlich sein Nein zu einem Bundesgesetz und zeigte sich bezüglich einer Gesetzesvorlage am 15. Mai "sehr skeptisch". Grund: Weil die SPÖ weiter auf einheitliche Regeln in ganz Österreich drängt, will Spindelegger nun auch eine Harmonisierung der staatlichen Parteienfinanzierung auf Bundes- und Landesebene verhandeln. Schließlich würden auf Bundesebene an Parteien, Akademien und Parlamentsklubs nur 7,3 Euro je Wähler fließen, an die Landesparteien aber zwischen 14,8 (Vorarlberg) und 28,9 Euro (Wien).
Faymann wirft Spindelegger Verzögerungstaktik vorFaymann warf Spindelegger daraufhin kaum verhohlen vor, mit diesem Vorschlag lediglich das Transparenzpaket verzögern zu wollen. Natürlich könne man über eine Reform der Parteienförderung diskutieren, so Faymann, aber: "Setzen wir das nicht ein zur Verzögerung eines Gesetzes, das bis auf zwei Punkte fertig ist." Der Beschluss bis 15. Mai sei "bei gutem Willen" möglich, sagte der SP-Chef in Richtung des neben ihm stehenden VP-Obmannes und pochte neuerlich darauf, das Transparenzgesetz schon mit 1. Juli in Kraft treten zu lassen.
Während Spindelegger auf einer landesgesetzlichen Regelung des Transparenzpakets beharrte, hätte die Mehrheit der ÖVP-Landeshauptleute offenbar kein Problem mit den Bundesvorgaben. Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer hatte sich bereits am Sonntag für einheitliche Regeln ausgesprochen. Und die Landeshauptleute von Tirol und Vorarlberg, Günther Platter und Markus Wallner, meinten am Dienstag, sie würden die Bundesvorgaben übernehmen, aber noch verschärfen. Konkret wollen sie eine geringere Offenlegungsgrenze für Parteispenden.
Dies wäre allerdings auch mit dem von der SPÖ angestrebten Bundesgesetz möglich, wie Faymann am Dienstag klar machte. Seinen Angaben zufolge sieht der aktuelle Gesetzesentwurf nämlich ohnehin vor, dass die für den Bund vorgesehene Offenlegungsgrenze von 5.000 Euro auf Landesebene niedriger angesetzt werden kann. In SPÖ-Kreisen vermutet man daher den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (V) hinter dem Widerstand der ÖVP. Gemutmaßt wird, dass Pröll die neuen Transparenzbestimmungen erst nach der im kommenden Frühjahr angesetzten Landtagswahl in Kraft setzen möchte und daher auf eine Umsetzung per Landesgesetz drängt, um Zeit zu gewinnen.
Pröll beharrte am Dienstag jedenfalls auf seinem Widerstand gegen eine bundeseinheitliche Regelung. Gleichzeitig betonte er, von einer Verzögerung nichts wissen zu wollen: Bezüglich des möglichen Inkrafttretens sei ihm "jeder Termin recht". Neuerlich forderte Pröll jedoch die Abschaffung der Wahlkampfkostenrückerstattung auf Bundesebene. Der Bundeskanzler greife dem Wähler mit der Direktförderung der Parteien und der Rückerstattung zweimal in die Tasche, "in Niederösterreich kommt mir das nicht infrage", so Pröll. Eine verpflichtende Wahlkampfsubvention auf Landesebene ist im Bundespaket allerdings ohnehin nicht vorgesehen, wie auch Spindelegger betonte: "Damit wird niemand gezwungen, eine Wahlkampfkostenrückerstattung zu geben."













