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Zuletzt aktualisiert: 01.05.2012 um 21:44 UhrKommentare

Schwangerschaft auf Probe: Streit um Test

Das Verbot von Gentests bei Embryonen soll fallen. Die Schwangerschaft auf Probe für Frauen mit schwersten Erbkrankheiten soll damit ein Ende haben. SP und Grüne fordern die sofortige Änderung, Kritiker fürchten die Abwertung von Leben.

Foto © Alena Ozerova - Fotolia

Maria F. hat in Frankreich gemacht, was in Österreich noch verboten ist. Sie hat aufgrund einer schweren Erbkrankheit die künstlich befruchteten Embryonen vor dem Einsetzen untersuchen lassen, ob ein schwerer genetischer Defekt vorliegt. Sie hätte, sagt sie, aufgrund ihres ersten, schwer behinderten Kindes ihre psychische Belastungsgrenze überschritten.

SPÖ wie Grüne wollen Frauen wie Maria F. künftig den Weg auch in Österreich für Gentests im Labor ebnen, um ihnen keine Schwangerschaft auf Probe mehr zuzumuten. Derzeit werden ihnen aufgrund des Verbotes von Gentests Embryonen mit schweren Defekten eingepflanzt. Wenn dann während der Schwangerschaft eine schwere Behinderung festgestellt wird, kann bis vor der Geburt ein Abbruch vorgenommen werden. "Embryonen im Labor sind besser geschützt als weit entwickeltere im Bauch der Mutter", halten manche Ethiker die Situation für grotesk.

Kommenden Montag beraten die Experten der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der Embryonen vor dem Transfer in die Gebärmutter auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden. An eine einheitliche Empfehlung glaubt die Vorsitzende der Kommission, Christiane Druml, aber nicht.

Mehrheitsvotum

Es dürfte sich zwar eine Mehrheit für die Zulassung aussprechen, einige Mitglieder wie der Theologe und Mediziner Walter Schaupp von der Universität Graz sind aber dagegen. Er befürchtet einen weiteren Dammbruch und die Ausweitung einer Selektionsmentalität. "Die Gretchenfrage ist für mich der moralische Status des frühen Lebens. Wenn beginnendes Leben einen personalen Status hat, wird die PID fragwürdig. Ich verstehe aber Ärzte, wenn sie sagen, die PID ist für sie das geringere Übel als ein Schwangerschaftsabbruch." Eine einheitliche Empfehlung schließt Schaupp aus: "Soweit ich es absehe wird es ein Mehrheitsvotum geben."

Vor allem Behindertenverbände befürchten bei Gentests zunehmende Selektion und eine Abwertung von behindertem Leben. Eine Befürchtung, die Kommissionsmitglied Ulrich Körtner zurückweist: "Im Bereich der konventionellen Pränataldiagnostik während der Schwangerschaft findet heute massenhaft Selektion statt. Ich sehe nicht, dass mit der PID qualitativ Neues kommt." (siehe Interview unten).

Nicht länger warten will Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek: "Es ist überfällig, die PID unter genau definierten Bedingungen zuzulassen, um Eltern Leid und Belastungen zu ersparen." Ebenso fordert sie eine Liberalisierung des derzeitigen Verbots von Eizell- und Samenspenden im Labor.

Einen Entschließungsantrag für die Zulassung von Gentests haben die Grünen eingebracht. "Gentests wären auf wenige schwere Fälle beschränkt", weist der Grüne Gesundheitssprecher Kurt Grünewald Befürchtungen über "Designerbabys" zurück. Derzeit würden Frauen, kritisiert er, bei der Einpflanzung von Embryonen einem russischen Roulett ausgesetzt. "Das ist unverantwortlich", meint Grünewald.

Die Chance, nach dem Mehrheitsvotum der Ethikkommission im Parlament einen Konsens zu finden, dürfte groß sein. Auch ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger tritt für Gentests ein: "Ich würde das deutsche Modell einer begrenzten Zulassung auch gerne in Österreich haben." Nachsatz: "Das ist aber nicht Parteimeinung, sondern meine persönliche Meinung, für die ich in der Partei werben würde."


Fakten

PND. Bei der Pränataldiagnostik (PND) werden Embryonen im Mutterleib auf mögliche Behinderungen untersucht. Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden Embryonen im Labor auf Gendefekte untersucht und dann erst in die Gebärmutter eingepflanzt.

Zulassung. In Ländern wie Frankreich oder Deutschland ist die PID beschränkt zugelassen. In Österreich sind solche Gentests noch verboten.

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