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Zuletzt aktualisiert: 29.04.2012 um 11:14 UhrKommentare

Arbeitsgruppe zu Fortpflanzungsgesetz eingerichtet

Foto © APA

Im Vorfeld der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über das Verbot der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare und alleinstehende Frauen haben Gesundheits- und Justizministerium eine Arbeitsgruppe zur Fortpflanzungsmedizin eingerichtet. Das sagte Gesundheitsminister Stöger der "Presse". Die Beratungen würden noch im Mai starten, sagte Stöger.

In der ÖVP sieht man bekanntermaßen keinen Bedarf für eine Änderung des Fortpflanzungsgesetzes. Die SPÖ hingegen hatte sich zuletzt erfreut darüber gezeigt, dass die Bioethikkommission sich in ihrer Stellungnahme an den VfGH für die Zulassung künstlicher Befruchtung für Homosexuelle ausgesprochen hatte. Justizministerin Karl sei "immerhin bereit" gewesen, die genannte Arbeitsgruppe einzurichten, meint Stöger nun. Er kann sich weitreichende Reformen im Familienrecht vorstellen, um die Elternrolle von Homosexuellen zu stärken.

Im Fortpflanzungsmedizingesetz wurde anlässlich der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare quasi sichergestellt, dass sich diese nicht per künstlicher Befruchtung Nachwuchs anschaffen: "Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig", heißt es dort. Der OGH beantragte beim VfGH, dies als verfassungswidrig aufzuheben: Argumentiert wird mit mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser betont u.a., dass das Recht "ein Kind zu bekommen und sich zur Erfüllung des Kinderwunsches die Errungenschaft der Fortpflanzungsmedizin zunutze zu machen" zu den geschützten Rechten in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) zählt. Die österreichische Bestimmung könnte eine mögliche Diskriminierung für gleichgeschlechtliche Paare sein, meint der OGH.

Quelle: APA

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