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Zuletzt aktualisiert: 22.04.2012 um 07:30 UhrKommentare

Anfütterungsverbot in Rechtsentwurf verschärft

Das Justizministerium ist den Anregungen von Experten und Opposition zum Korruptionsstrafrecht weitgehend nachgekommen. In einem überarbeiteten Entwurf wird das Anfütterungsverbot schärfer gefasst. Die Oppositions-Justizsprecher Albert Steinhauser (G) und Gerald Grosz (B) sowie der Politikwissenschafter Hubert Sickinger sind darüber erfreut.

Das neue Korruptionsstrafrecht soll als Teil des "Transparenzpakets" in einer Woche bei der Regierungsklausur präsentiert werden. Im Parlament haben die Justizsprecher - zuletzt unter Beiziehung von Experten - seit längerem darüber verhandelt, auf Basis eines vom Justizressort ausgearbeiteten Vorschlages.

Dieser war zwar weitgehend gelobt worden - aber die Formulierung zum Anfütterungsverbot hatte für einige Kritik gesorgt. Opposition und Experten befürchteten, dass es nur ein "Placebo" sein könnte. Bemängelt wurde, dass "vorsorgliche Bestechung oder Vorteilsannahme" im Hinblick auf "mögliche Amtsgeschäfte" unter Strafe gestellt und dabei auch zwischen "pflichtwidrigen" und "pflichtgemäßen" Amtsgeschäften unterschieden wurde.

Dies hat das Justizministerium geändert: Im neuen, der APA vorliegenden Entwurf ist diese Unterscheidung gefallen - und strafbar ist Bestechlichkeit "mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Amtsführung beeinflussen zu lassen". Strafbar ist dies mit bis zu zwei Jahren Haft, bei einem Wert von mehr als 3.000 Euro mit bis zu drei Jahren und bei mehr als 50.000 Euro mit sechs Monaten bis fünf Jahren.

Inhaltlich nicht geändert wurde die Bestimmung, ab welcher Höhe Vorteilsannahme strafbar sein soll. Nach wie vor sind "lediglich geringfügige Vorteile" erlaubt - was laut den Erläuterungen eine Grenze von etwa 100 Euro bedeutet.

Aber neu definiert wurde, was "keine nicht gebührenden Vorteile" sind - also was erlaubt sein soll. Ein Teil dieses Par. 305 Absatz 4 erweckt das Misstrauen der Opposition. Denn "Vorteile, die der Geber gemeinnützigen Zwecken" zuwendet, sollen erlaubt werden. Damit könnte möglicherweise "eine Hintertür aufgemacht" werden, befürchtet Steinhauser.

Quelle: APA

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