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Zuletzt aktualisiert: 15.04.2012 um 19:37 UhrKommentare

Schüssel-Anruf gibt Rätsel auf

Großes Rätselraten über ein abgehörtes Telefonat von Wolfgang Schüssel und dessen brisante Abschrift, die trotz Vernichtung Weg in U-Ausschuss fand: Hat der Rücktritt des Ex-Kanzlers als Abgeordneter am 5. September 2011 doch andere Gründe als vermutet?

Foto © APA

So weiß das "Profil" in seiner Ausgabe vom 16. März 2012 zu berichten, dass Altkanzler Wolfgang Schüssel vier Tage vor dem Rücktritt die Abschrift eines von der Justiz abgehörten, 17-minütigen Telefonats mit Ex-Finanzminister Grasser aus dem Herbst 2010 vorgelegt wurde: Bekanntlich hatte das Amt für Korruptionsbekämpfung Grassers Telefone wegen dessen Rolle in der Buwog-Affäre angezapft.

Worum es in dem Telefonat ging, ist derzeit noch nicht bekannt. Zumindest soll Schüssels Rechtsanwalt in den Wochen darauf alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, um die offenbar brisante Abschrift zu vernichten. Ermittlungen, die nicht verfahrensrelevant sind, müssen vernichtet werden. Ende Jänner wurde dem Schüssel-Wunsch nachgegeben und die Vernichtung angeordnet. Trotzdem fand das Protokoll seinen Weg in den parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Eine der größten Privatisierungen der schwarz-blauen bzw. schwarz-orangen Regierungszeit Schüssel und Grasser ist seit Jahren ein Fall für die Justiz: Ermittelt wird seit Jahren zum Verdacht, dass Grasser beim Verkauf der Bundeswohnungen 2003/2004 dem letztlich siegreichen Bieterkonsortium rund um die Immofinanz Informationen zukommen ließ.

Dafür soll er mit den befreundeten Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger sowie dem Immobilienmakler und Buwog-Aufsichtsratspräsidenten Ernst Karl Plech eine Millionenprovision erhalten haben. Grasser und Plech weisen jede Informationsweitergabe sowie eine Verbindung mit der Provision entschieden zurück. Meischberger und Hochegger stellen die Provision als Ergebnis von erfolgreichem Lobbying dar.

Für alle gilt die Unschuldsvermutung.


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