Erbitterter Streit um besseren Kinderschutz
Das neue Kinderschutzgesetz sieht vor, dass in der Jugendwohlfahrt bei der Einschätzung der Gefährdung von Kindern das Vier-Augen-Prinzip gelten soll. Aus Kostengründen wird es von den Ländern jedoch abgelehnt.

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Der Familienminister ist empört, die Länder ebenso. Der Grund dafür: Die Begutachtungsfrist für das seit 2008 in der Warteschleife hängende neue Kinderschutzgesetz ist abgelaufen und die meisten Länder legen sich wegen der Kosten immer noch quer.
Der zentrale Punkt des Gesetzes umfasst ein Vier-Augen-Prinzip der Jugendwohlfahrt bei der Einschätzung der Gefährdung von Kindern. Obgleich Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) den Ländern für die nächsten drei Jahre jeweils 3,9 Millionen Euro pro Jahr für die Mehrkosten zusagt, fordern die Länder bereits seit 2008 die Klärung der langfristigen Finanzierung.
Die Kinder- und Jugendanwälte sind über diese Entwicklung entsetzt. "Es ist unverständlich, dass es für den Schutz der Kinder nicht genug Ressourcen gibt", sagt etwa die Kärntner Jugendanwältin Astrid Liebhauser. Ihre steirische Kollegin, Brigitte Pörsch, bezeichnet den langen Streit um das neue Gesetz als zermürbend. "Kostenreduktion und nicht Kindeswohl scheint am wichtigsten zu sein", meint sie.
Caritas-Präsident Franz Küberl fordert die Länder nun auf, "die Gesamtverantwortung an den Bund abzugeben". Spätestens seit dem Tod des 17 Monate alten Luca im Jahr 2007 müsse klar sein, dass die Ausstattung der Jugendwohlfahrt nicht ausreichend sei.












