"Chance B" ab Montag ohne Fördervertrag
Behinderteneinrichtung klagt das Land auf höhere Förderungen für Pflege - bisher ohne Erfolg. Die alten Verträge laufen mit Ende März aus. Chance B hat als einziger Verein den neuen Fördervertrag nicht unterschrieben.

Foto © DIGGIG Harte Bandagen: Lechner-Sonnek (Grüne), Chance B-Geschäftsführer Wolfmayr gegen LH-Vize Schrittwieser
Am Samstag endet die Frist, bis zu der es eine "einstweilige Verfügung" des Gerichts gegen das Land Steiermark geben könnte. Auch wenn Franz Wolfmayr, der Geschäftsführer der Behinderteneinrichtung "Chance B", offiziell seine Hoffnung noch nicht aufgegeben hat, hat er schon einen Plan B: Ab erstem April, wenn er als einzige Organisation ohne neuen Fördervertrag mit dem Land dasteht, werden die davon betroffenen rund 2000 Behinderten dennoch wie bisher betreut. Denn das Land habe, so Wolfmayr, im Lauf des Verfahrens zugesagt, dass die Zahlungen an die Betroffenen (sie haben einen Rechtsanspruch darauf) natürlich weitergehen, wenn auch zu den neuen Tarifen, die auch alle anderen Einrichtungen bekommen.
Wolfmayr hat das Land bekanntlich auf Beibehaltung der alten, höheren Tarife verklagt. Er beruft sich darauf, dass das Land verpflichtet ist, Leistungen für Behinderte zu erbringen. Da es dazu selbst nicht in der Lage sei, bediene man sich eben der verschiedenen Organisationen (Caritas, Lebenshilfe, Chance B usw.). Die vom Land ab April dafür bezahlten Sätze - sie wurden im Rahmen des Sparpakets der Landesregierung reduziert - sind nach Ansicht Wolfmayrs "nicht kostendeckend" und darüber hinaus "rechts- und sittenwidrig".
Beim Land, also in der zuständigen Sozialabteilung, bestätigt man, dass die auf Rechtsansprüchen beruhenden Zahlungen an die betroffenen Behinderten selbstverständlich aufrecht blieben. Wie die Abwicklung für die Chance B, die ja als Einzige den neuen Fördervertrag nicht unterschrieben hat, sein werde, ist allerdings offen: Da gebe es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, über die man aber erst mit April entscheiden könne.
Unabhängig von dieser Frist läuft die Klage Wolfmayrs gegen das Land weiter, er hofft auf zumindest teilweise Anerkennung seiner Forderungen und geht in der Folge von rückwirkenden Zahlungen des Landes aus.












