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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2012 um 11:26 UhrKommentare

Altersteilzeit kann weiter geblockt konsumiert werden

Die so genannte Auflösungsabgabe, die von Dienstgebern künftig bei der Kündigung von Mitarbeitern zu leisten ist, kommt nur noch eingeschränkt.

Das "Blocken" der Altersteilzeit wird auch künftig erlaubt sein - allerdings nur, wenn eine Ersatzkraft eingestellt wird. Dies wird am Dienstag im Rahmen des Sparpakets vom Ministerrat beschlossen. Ursprünglich war - entsprechend der geläufigen Expertenmeinung - vorgesehen gewesen, das "Blocken" (also erste Periode der Altersteilzeit volle Arbeit, zweite Periode quasi Vorruhestand) vollkommen abzuschaffen und nur noch eine kontinuierliche Reduktion der Arbeitszeit zuzulassen.

In der Begutachtung hatten die Sozialpartner darauf gedrängt, die Blockvariante zumindest in Schichtbranchen wieder zuzulassen, da hier im Arbeitsprozess nur "ganz oder gar nicht" möglich sei. Das Sozialministerium hat sich nun diesen Wünschen gebeugt und das "Blocken" generell wieder zugelassen, wenn dafür eine arbeitslose Ersatzkraft eingestellt wird. Denn so würden wieder beschäftigungsfördernde Effekte erzielt und die Mehrkosten durch geringere Ausgaben für Arbeitslosigkeit und höhere Beitragseinnahmen mehr als kompensiert.

Zweite Änderung im Sozial- und Arbeitsteil des Sparpakets: die so genannte Auflösungsabgabe, die von Dienstgebern künftig bei der Kündigung von Mitarbeitern zu leisten ist, kommt nur noch eingeschränkt. Sowohl verpflichtende Ferial- und Berufspraktika als auch befristete Dienstverhältnisse von bis zu sechs Monaten werden ausgenommen. Damit werde eine übermäßige Belastung von Saisonbranchen vermieden und sichergestellt, dass ausbildungsrelevante Praktika auch weiterhin angeboten werden, heißt es aus dem Sozialministerium.

Gegen die Auflösungsabgabe in Höhe von 110 Euro waren vor allem Tourismus und Landwirtschaft Sturm gelaufen. Argumentiert wurde, dass man außerhalb der Saison die Mitarbeiter beispielsweise in der Hotellerie nicht beschäftigen könne. Die gleichen Bedenken trugen die Landwirte bezüglich der Erntehelfer vor.

Eine weitere kleinere Änderung im Sozialpaket betrifft das Nachtschwerarbeitsgesetz. Hier sollten die für die Arbeitgeber zu leistenden Beiträge von zwei auf fünf Prozent steigen. Dagegen lief vor allem die Industrie Sturm, da mit dieser Maßnahme der eigentlich vorgesehene Deckungsgrad von 75 Prozent überschritten würde. Nunmehr kam man den Arbeitgebern entgegen und es müssen exakt die 75 Prozent erreicht werden. Wie viel Prozent das in Beiträgen ausmacht, muss erst errechnet werden. Die Dienstgeber waren zuletzt von gut vier Prozent ausgegangen.

Schließlich wird noch ein wenig an den Schrauben beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag für ältere Arbeitnehmer gedreht. Die Befreiung ab dem 60. Lebensjahr fällt wie ursprünglich geplant. Allerdings sind nunmehr ab dem 63. Lebensjahr keine Beiträge mehr zu leisten. Ursprünglich war vorgesehen, dass man erst ab dem Pensionsanspruch des Arbeitnehmers bzw. ab dem gesetzlichen Pensionsalter keine Beiträge mehr leisten muss.


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