Rudi Vouk: "Beendet ist das noch nicht"
Für seinen Beitrag bei der Umsetzung von Rechten der slowenischen Volksgruppe wurde Rudi Vouk am Montag mit dem Verdienstorden der Republik Slowenien ausgezeichnet. Im Interview spricht der Slowenenrepräsentant über Ortstafeln und die Ehrung.

Foto © TraussnigRudi Vouk appelliert jetzt für Freiwilligkeit
Für Ihre "außerordentlichen Verdienste für die Umsetzung der Rechte der slowenischen Minderheit in Kärnten" haben Sie den Verdienstorden der Republik Slowenien erhalten: Eine späte Genugtuung für Sie?
RUDI VOUK: Eine Genugtuung ist es. Weil sich die Sache um die zweisprachigen Ortstafeln und die Amtssprache Slowenisch seit 1994 zäh gezogen hat. Beendet ist das sicher noch nicht, wir sind auf halbem Weg, es ist ein Zwischenergebnis. Wobei es in den letzten Jahren Phasen gab, in denen ich mich fragte: bringt es überhaupt etwas?
Sehen Sie sich als Vater der Ortstafellösung?
VOUK: Als Vater dieser Lösung sicher nicht, ich hätte mir eine andere vorgestellt. Diese Lösung ist nicht rechtskonform. Wobei: Ohne die Verfassungsgerichtshoferkenntnisse wären wir noch in den 1990er-Jahren, als alle Politiker mit Ausnahme der Grünen sagten: Artikel 7 ist erfüllt.
Wenn die Lösung nicht rechtskonform ist: An welche rechtlichen Schritte denken Sie?
VOUK: Es ist nicht leichter geworden, weil die Lösung in einem Verfassungsgesetz steht. Man sollte nicht gleich mit rechtlichen Schritten drohen. Viel wichtiger ist, dass sich in den Köpfen etwas bewegt hat, dass die Leute erkannt haben, dass die Ortstafeln nicht beißen. Die Kärntner sind weiter, als es ihnen die Politik zugetraut hat. Man sollte nun freiwillig positive Schritte Richtung Zweisprachigkeit setzen. Bei den Hinweisschildern gibt es laut bestehender Rechtsordnung noch eine Bringschuld. Der Bund sollte da den Gemeinden finanziell helfen.
Wie ist die Stimmung in der Bevölkerung?
VOUK: Einerseits sehr positiv. Viele sagen, sie hätten nie gedacht, es zu erleben, dass in ihrem Ort eine zweisprachige Tafel steht. Andererseits gibt es Bedauern, dass es keine besserer Lösung gibt und den Appell, dass das keine endgültige Lösung sein kann. Den Artikel 7 gibt es immer noch, gleichberechtigt mit dem Verfassungsgesetz.













