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Zuletzt aktualisiert: 27.01.2012 um 20:23 UhrKommentare

Faymann hält an Schuldenbremse in Verfassung fest

Foto © APA

Österreich hält weiter an einer Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung fest. Dies betonte Bundeskanzler Faymann Freitagnachmittag in einer Aussprache zum kommenden EU-Gipfel im Hauptausschuss des Nationalrats. "Für uns hat sich an unserer Haltung nichts geändert", sagte Faymann mit Blick auf jüngste Entwürfe des EU-Fiskalpakts, die keine Verankerung der Schuldenbremse mehr verlangen.

Außenminister Spindelegger betonte, dass die Schuldenbremse "in jedem Fall dem Budgetrecht übergeordnet sein muss, damit sich die Euroländer aufeinander verlassen können". Laut Faymann enthält die jüngste Formulierung der Schuldenbremse im Fiskalpakt "sowohl den bindenden als auch den permanenten Charakter und vorzugsweise in der Verfassung". "Dies zeigt doch an, dass in jenen Ländern, in denen es möglich ist, eine Verfassungsverankerung zu erreichen, das durchgeführt werden soll. Ich sehe das auch für Österreich so". Faymann betonte, dass "eine Reihe von Ländern" in der Frage der Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung "Schwierigkeiten angemeldet" hätten, etwa Irland, wo Verfassungsänderungen eine Volksabstimmung erfordern.

Faymann beklagte zudem, dass die Europäische Union durch die Gründung des Fiskalpakts weiter fragmentiert wird. "Die EU zerfällt in drei Sitzungen, das wird so kommen", meinte der Kanzler mit Blick auf die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs. "Es wird möglicherweise ein weiteres Treffen jener geben, die der Währungszone angehören und jener, die sich mit dem Fiskalpakt einverstanden erklärt haben."

Im Zuge der Schuldenkrise waren bereits eigene Gipfeltreffen der 17 Staaten der Eurozone ins Leben gerufen worden, die aber jeweils im Zusammenhang mit den Treffen aller 27 EU-Staaten stattfanden. Am Fiskalpakt nehmen alle EU-Staaten mit Ausnahme Großbritanniens teil, doch gelten die in dem Vertrag festgelegten Sanktionsmechanismen wiederum nur für die Euro-Staaten.

Quelle: APA

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