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Zuletzt aktualisiert: 18.01.2012 um 15:06 UhrKommentare

Gericht in Liechtenstein beschließt Buwog-Aktenüberstellung

Alle beschlagnahmten Unterlagen zur Buwog-Privatisierung sind nach einem Gerichtsentscheid der österreichischen Justiz auszufolgen. Doch ganz freie Bahn gibt es für die Akten noch nicht, denn theoretisch gibt es noch weitere Einspruchsmöglichkeiten.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser

Foto © APEx-Finanzminister Karl-Heinz Grasser

Im langwierigen Rechtsstreit um die Herausgabe von in Liechtenstein beschlagnahmten Akten zur Buwog-Privatisierung und mutmaßliche Geldflüsse rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) ist nun Bewegung gekommen. Das Fürstliche Landgericht in Liechtenstein hat entschieden, dass alle beschlagnahmten Unterlagen der österreichischen Justiz auszufolgen seien, berichtete das Mittagsjournal des ORF-Radio am Mittwoch unter Berufung auf den leitenden Staatsanwalt im Fürstentum, Robert Wallner.

Weitere Einspruchsmöglichkeiten

Die Kanzlei von Grassers Geschäftspartner habe nun zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch erheben, dann entscheide das Obergericht. Theoretisch gebe es noch eine weitere Einspruchsmöglichkeit beim Staatsgerichtshof. Die Hausdurchsuchungen im Fürstentum waren bereits im April 2011 durchgeführt worden, seitdem waren die beschlagnahmten Unterlagen versiegelt.

Im Zuge einer Akteneinsicht eines Anwalts des Durchsuchten nahm der Rechtsvertreter - gleichzeitig Stiftungsrat in einer Grasser-Stiftung - die beschlagnahmten Akten mit. Erst zwei Hausdurchsuchungen und sechs Wochen später wurden die Akten wieder an das Gericht überstellt. Gegen den Anwalt wird in Liechtenstein nun ermittelt, seine Rechtsanwaltskanzlei Marxer & Partner weist alle Vorwürfe zurück. Die Vorerhebungen gegen den Anwalt seien noch nicht abgeschlossen, so die Staatsanwaltschaft laut Mittagsjournal.

Neue Geldflüsse zu BZÖ und Grasser aufgetaucht

Von der Telekom dürfte noch mehr Geld zur Politik geflossen sein als bisher bekannt. Die Telekom und die mobilkom sollen die KMU-Roadshow des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser 2002 mit insgesamt 90.000 Euro "Sponsorbeitrag" sowie den Vorzugsstimmenwahlkampf der ehemaligen BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger im Jahr 2006 mitfinanziert haben. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "News" in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe.

Grasser war als Finanzminister oberster Eigentümervertreter der Telekom. Den Zuschlag für die 2,4 Millionen Euro teure KMU-Roadshow 2002 erhielt damals die Firma des Lobbyisten Peter Hochegger vom Finanzministerium. Durch einen Prüfbericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Deloitte, das im Juli 2011 im Auftrag der Telekom alle Zahlungen an Hochegger-Firmen durchleuchtete, wurde laut "News" jetzt entdeckt, dass die Telekom und die mobilkom Grassers Roadshow damals mit insgesamt 90.000 Euro "Sponsorbeitrag" mitfinanziert haben. Die Zahlungsabwicklung wurde nicht direkt an das Finanzministerium, sondern über die Firma Hochegger Com abgewickelt. Laut Prüfbericht konnte für dieses Projekt "weder in der TA noch in der mobilkom" ein Angebot identifiziert werden. Auch Vergabeakt fanden die Prüfer keinen, schreibt "News".


Fakten

In der strafrechtlichen Buwog-Causa ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Verdacht auf Untreue und Amtsmissbrauch gegen Grasser, Meischberger, Hochegger und Plech. Es geht um Provisionszahlungen von fast 10 Mio. Euro, die im Zuge der Buwog-Privatisierung 2003/04 vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an Hochegger gezahlt wurden und über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen sind.

Grasser und Plech weisen alle Vorwürfe, sie hätten ebenfalls Geld aus dieser Provision erhalten, zurück. Es gilt für alle Genannten die Unschuldsvermutung.

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