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Zuletzt aktualisiert: 29.12.2011 um 16:56 UhrKommentare

Gebühren für Protestbrief: Ministerium lenkt ein

Eine vom Innenministerium geforderte Eingabegebühr für Protestschreiben gegen die österreichische Abschiebepolitik hat selbst für Protest gesorgt. Das Innenministerium hat daraufhin die Gebühr zurückgezogen.

Foto © APA

Eine vom Innenministerium geforderte Eingabegebühr für Protestschreiben gegen die österreichische Abschiebepolitik hat am Donnerstag Kritik - unter anderem von SOS Mitmensch - hervorgerufen. Die Grünen sprachen in einer Aussendung von "absurder Schikane". Aufgrund zahlreicher Reaktionen hat das Innenministerium daraufhin die Gebühr zurückgezogen.

Nach einem Protestschreiben an das Innenressort gegen die geplante Abschiebung einer tschetschenischen Familie sah sich die Journalistin Susanne Scholl mit einer Zahlungsaufforderung in der Höhe von 14,30 Euro konfrontiert, berichteten der "Standard" und "Ö1" am Donnerstag. SOS Mitmensch protestierte dagegen "aufs Schärfste": Die Möglichkeit, Protestschreiben an ein Ministerium zu schicken, sei kein zu vergebührendes Privatinteresse, sondern liege im Interesse der Demokratie, hieß es daher in einer Aussendung. Die Organisation startete außerdem die Aktion "1.000 Protestschreiben gegen die Vergebührung von Protestschreiben".

"Durchsichtige Schikane"

Kritik kam auch von den Grünen, die von einem "Einschüchterungsversuch" von engagierten Bürgern sprachen. Menschenrechtssprecherin Alev Korun kündigte an, den Fall gleich im ersten Innenausschuss im neuen Jahr zu thematisieren und eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) zu richten. "Diese durchsichtige Schikane ist weder eines Ministeriums noch eines Rechtsstaates würdig. Sie ist nur mehr traurig und peinlich", meint Korun.

Gebühr zurückgezogen

Das Innenministerium nimmt nach Kritik an Eingabegebühren für Protestschreiben diese Gebühr zurück. Da die betreffende Norm mehrere Interpretationen zulasse, habe der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Herbert Anderl, entschieden, künftig keine Gebühren in vergleichbaren Fällen einzuheben, teilte das Ministerium am Donnerstagnachmittag mit.

Die Eingabegebühr für ein Protestschreiben gegen die geplante Abschiebung einer tschetschenischen Familie hatte zahlreiche Reaktionen und Kritik hervorgerufen. Das Ministerium ließ die Sache daraufhin überprüfen. Soweit im konkreten Fall bereits Gebühren bezahlt wurden, werden diese Beträge zurückerstattet, hieß es in einer Aussendung.


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