Stein: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
Keine große Bedeutung für andere Wahlen misst das Innenministerium der Aufhebung des E-Voting bei den ÖH-Wahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei. Denn es sei immer klar gewesen, dass E-Voting für Bundeswahlen verfassungsrechtlich verankert werden müsste, betonte Robert Stein, der Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten, am Mittwoch gegenüber der APA. Eine Verfassungsmehrheit zeichnet sich derzeit nicht ab - die SPÖ hat sich angesichts der Pannen bei der ÖH-Wahl 2009 klar gegen das elektronische Wählen ausgesprochen.
Im Innenministerium wird derzeit auch nicht an dessen Einführung bei Nationalrats- oder Bundespräsidentenwahlen gearbeitet - nur die Forschung dazu "passiv beobachtet". Im Regierungsübereinkommen bestehe kein Auftrag zum E-Voting, merkte Stein an. Aber sollte der Verfassungsgesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, müsste E-Voting - unbeschadet des VfGH-Erkenntnisses - in Zukunft möglich sein. Aus dem Erkenntnisse lasse sich "keine Schlussfolgerung für eine allfällige Einführung von E-Voting bei Bundeswahlen ableiten".
Dass eine Verfassungsbestimmung nötig wäre, habe das Innenministerium schon 2004 in einer Studie festgehalten. Eine solche ist allerdings nicht in Sicht. Die ÖVP hat sich zwar wiederholt für die elektronische Stimmabgabe stark gemacht. Aber die immer schon skeptische SPÖ sah sich durch den pannenreichen Testlauf bei der ÖH-Wahl 2009 in ihrer Ablehnung bestätigt.
Skeptisch sind auch die Grünen. "Wahlbetrug ist elektronisch leider einfacher und vor allem weitaus schwieriger nachzuweisen. Solange die Technologie keine Sicherheit gewährleisten kann, Finger weg davon", meinte Verfassungssprecherin Daniela Musiol am Mittwoch in einer Aussendung.













