BZÖ will "Abdrehen" des U-Ausschusses verhindern

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Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu diversen Korruptionsaffären hat noch nicht einmal erste Zeugen befragt, da macht sich das BZÖ schon über dessen mögliches Ende Gedanken. Derzeit werden durch Auflösung des Nationalrates auch die U-Ausschüsse "abgedreht". Dies will das BZÖ auch schon für den aktuellen U-Ausschuss nicht mehr und fordert eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung.
Derzeit ist es so, dass die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses spätestens mit Ablauf der Gesetzgebungsperiode endet. Das BZÖ verweist darauf, dass schon einige, etwa der Innenministeriums-Untersuchungsausschuss 2008, durch Wahlen abgedreht worden seien. "Aufklärung darf kein Ablaufdatum haben", meinte BZÖ-Chef Bucher gegenüber der APA.
Die nach Wahlen geänderten Stärkeverhältnisse sollen im Ausschuss berücksichtigt werden. Das Problem, falls der Vorsitzende nicht mehr im Nationalrat vertreten ist, sei lösbar, indem der Vorsitz von einem unabhängigen (eventuell pensionierten) Richter geleitet werde. Geht es nach dem BZÖ, sollen U-Ausschüsse künftig auch nur mehr mit Zweidrittel-Mehrheit und nach einem "transparenten schriftlichen Bericht" beendet werden können. Für die Änderungen in der Geschäftsordnung wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig.












