Deutsche Innenminister für NPD-Verbotsverfahren
Die Innenminister der deutschen Bundesländer streben einen neuen Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD an. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll Kriterien für ein erfolgreiches Verbotsverfahren aufstellen und Material zusammenstellen. Die Ressortchefs konnten sich allerdings bei ihrer Konferenz am Freitag in Wiesbaden noch nicht zu einem Beschluss für ein neues Verbotsverfahren durchringen.
Zwar sind die SPD-geführten Länder für die schnelle Einleitung eines Verfahrens. Die CDU/CSU-Länder warnen aber vor Schnellschüssen, weil sie derzeit noch die Gefahr eines Scheiterns für zu groß halten. Die Innenministerkonferenz selbst kann ohnehin keinen Verbotsantrag auf den Weg bringen, sondern nur ein Signal setzen. Nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen.
Im Jahr 2003 hatten die Karlsruher Richter einen ersten Verbotsantrag aus formalen Gründen abgewiesen, weil unklar war, welchen Einfluss V-Leute des Verfassungsschutzes (Inlandsgeheimdienst) in der NPD-Führung ausübten. Die Debatte um einen erneuten Vorstoß war durch das Zwickauer Neonazi-Trio, dem zehn Morde angelastet werden, in Gang gekommen.












