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Zuletzt aktualisiert: 05.12.2011 um 14:17 UhrKommentare

VfGH hinterfragt E-Voting bei ÖH-Wahlen

Foto © APA

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft den Einsatz von E-Voting bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Nach einem pannenreichen Testlauf 2009 wurde die Wahl im heurigen Mai ohne elektronische Stimmabgabe durchgeführt. Der VfGH hinterfragt aber nach Beschwerden gegen Wahlergebnisse, ob die Verordnung des Wissenschaftsministeriums den Schutz des Wahlrechts sicherstellt.

Die Richter monierten in der öffentlichen Verhandlung am Montag, dass wesentliche Fragen zur Durchführung des E-Votings, etwa zum Auslesen der Stimmen, in der Verordnung nicht geregelt seien. Siegfried Stangl vom Ministerium begründete das damit, dass das Ministerium ein "sicheres System" erstellen und dieses dann durch die Verordnung den Studenten anbieten wollte.

Kritisch gesehen wurde von Richter Rudolf Müller, dass im Gegensatz etwa zu Nationalratswahlen die Wahlkommissionen nicht darauf achten können, dass keine Manipulation stattfindet, sondern wegen der technischen Komplexität auf einen Sachverständigen angewiesen sind. Dabei gibt es laut Stangl in Österreich nur vier Personen mit ausreichender Sachkenntnis, "aus rein praktischen Gründen" sei der Sachverständige aus Wien eingesetzt worden.

"Das System ist sicher", betonte Stangl bei der Beantwortung der vom VfGH gestellten Fragen. Sowohl die Datenschutzkommission als auch das Zentrum für sichere Informationstechnologie (A-SIT) hätten das System für datenschutzrechtlich in Ordnung befunden. Außerdem habe ein Gutachter den Prozess vom Anfang bis zum Ende begleitet - wobei allerdings Richter Johannes Schnizer hervorhob, dass das verteilte Papier aus Sicht des VfGH "natürlich nicht" den Voraussetzungen eines Gutachtens entspreche.

Da vor der Auszählung Stimmen und Personendaten getrennt wurden, sei das geheime Wahlrecht garantiert, betonte Stangl. Die elektronische Stimmabgabe sei zudem nur ein Angebot gewesen. Studenten, denen E-Voting nicht sicher genug schien, hätten stattdessen die Papierwahl genutzt. Ob das System tatsächlich fehlerfrei funktioniert hat, wurde allerdings nicht überprüft. Immerhin habe es keinerlei Einsprüche von Wahlkommissionen gegeben.

Die drei Fraktionen Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Fachschaftslisten (FLÖ), wegen deren Einsprüchen die Verordnung überprüft wird, blieben bei ihrer Kritik am elektronischen Wahlsystem. Spätestens im ersten Quartal 2012 kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.

Quelle: APA

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