Assange darf gegen Auslieferung vorgehen

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Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden kämpfen. Großbritanniens oberstes Zivilgericht ("High Court") entschied am Montag in London, der Fall des Australiers dürfe dem Obersten Gerichtshof ("Supreme Court") des Landes vorgelegt werden.
Es stellten sich Fragen "von genereller öffentlicher Bedeutung", erklärten die Richter zur Begründung im Beisein von Assange. Seine Chancen seien allerdings "außerordentlich gering", sagte der zuständige Richter.
In Schweden wird Assange Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen. Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung geheimer Berichte weltweit für Aufsehen gesorgt und vor allem die US-Regierung erzürnt.
Nach der Urteilsverkündung in London wurde Assange vor dem Gerichtsgebäude von begeisterten Anhängern empfangen. "Das ist die richtige Entscheidung, und ich bin dankbar dafür", sagte Assange. "Der lange Kampf um Gerechtigkeit für mich und andere geht weiter." Das Thema Auslieferungsschutz betreffe viele Menschen.
Andernfalls hätte Assange innerhalb der nächsten zehn Tage nach Schweden überstellt werden müssen. Dort soll er soll zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall vergewaltigt haben. Assange weist den Verdacht zurück und spricht von einer politisch motivierten Verleumdungskampagne. Außerdem befürchtet er die Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA, wo weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen seien, wie er meint.
Die schwedische Staatsanwaltschaft beließ die britische Gerichtsentscheidung unkommentiert. Per Samuelsson, einer der beiden schwedischen Anwälte des Australiers, bezeichnete unterdessen die Londoner Entscheidung, eine Klage beim Höchstgericht zuzulassen, als "erfreulich". Dies bedeute, dass sein in Großbritannien unter Hausarrest stehender Klient eine weitere Möglichkeit erhält, seinen Standpunkt vor Gericht zu erläutern.












