Holzinger für Sanktionen bei Schuldenbremse

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Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, spricht sich im Zusammenhang mit der geplanten Schuldenbremse in der Verfassung für Sanktionen aus: Man müsse klar sagen, was passiere, wenn sie nicht eingehalten werde, sagte Holzinger am Samstag in der Ö1-Sendung "Im Journal zu Gast".
In der derzeitigen Situation sei es für ihn plausibel, dass der Gesetzgeber anderen Staaten folgend eine solche Regelung schaffen wolle, erklärte Holzinger. Die Regelung müsse aber klar, präzise und konsequent sein. Keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung wären schädlich und würden das Vertrauen der Menschen erschüttern.
Man müsse sich im Klaren sein, dass der VfGH im Falle einer Anrufung eine gesetzliche Regelung darauf prüfen werde, ob sie mit der Schuldenbremse vereinbar sei. Und wenn sie nicht vereinbar sei, werde der VfGH entgegenstehende gesetzliche Regelungen aufheben - das sei dann die Konsequenz.
In Sachen Strukturreformen scheint dem VfGH-Präsidenten die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit "gut auf Schiene zu sein". In den Bereichen Bildung und Gesundheit hofft er auf eine Realisierung von Reformen. Vielleicht könne dabei die Schuldenbremse zusätzlichen "Reformelan" mobilisieren.
Zum Thema Korruption erklärte Holzinger, öffentliche Amtsträger seien ethisch verpflichtet, so zu agieren, dass sie über jeden Verdacht erhaben seien. Er hoffe, dass der U-Ausschuss einen Beitrag leiste, das Bewusstsein zu schärfen, dass Korruption "sozial schädlich" sei.












