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Zuletzt aktualisiert: 11.11.2011 um 17:31 UhrKommentare

Schuldenbremse in Regierung bereits außer Streit

Die österreichische Bundesregierung hat sich laut Medienberichten darauf geeinigt, eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern. Mittelfristig soll ausgeglichen oder mit Überschuss bilanziert werden.

Vizekanzler Michael Spindelegger und Bundeskanzler Werner Faymann

Foto © APVizekanzler Michael Spindelegger und Bundeskanzler Werner Faymann

SPÖ und ÖVP sind sich nun einig, dass eine sogenannte "Schuldenbremse" in der Verfassung verankert wird. "Ich habe mit dem Kanzler vereinbart, dass eine Schuldenbremse in die Verfassung kommt", sagte Vizekanzler Michael Spindelegger (V) im "Kurier" (Samstag-Ausgabe). Auch Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S) bestätigte gegenüber der APA, dass es außer Streit steht, ein derartiges Instrument in Verfassungsrang zu heben. Offen seien lediglich die Details, wie die Schuldenbremse genau ausgestaltet wird.

"Das Ziel einer solchen schuldenbremsenden Regel steht außer Streit", sagte Schieder. Der Staatssekretär verwies auf den Beschluss beim Euro-Gipfel vom 26. Oktober in Brüssel. Dort hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Euroländer dazu verpflichtet, bis Ende 2012 Vorschriften "vorzugsweise auf Verfassungs- oder gleichwertiger Ebene" zu erlassen, um den Stabilitäts- und Wachstumspakt der Union in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Es sei alleine deshalb schon klar, dass man dies mache, so Schieder. "In welcher genauen Ausformung, in welcher konkreten Umsetzung", das werde noch diskutiert.

Spindelegger hatte im "Kurier" erklärt, eine solche Schuldenbremse sei notwendig, damit Österreich sein Triple A Rating behält. "Würde Österreichs Bonität nur um eine Stufe gesenkt, vom Triple A auf AA+, zahlen wir drei Milliarden Euro im Jahr mehr für Zinsen", so die Einschätzung des Vizekanzlers.

ÖVP-Vorschlag zielt auf Maastricht-Kriterien ab

Die ÖVP hatte bereits vor einigen Wochen einen Gesetzesvorschlag dem Koalitionspartner übermittelt. Dieser Vorschlag von Finanzministerin Maria Fekter sieht vor, dass eine Schuldenobergrenze gemäß Maastricht-Kriterien in die Verfassung geschrieben wird. Diese sehen derzeit vor, dass die Staatsschuldenquote 60 Prozent nicht überschreiten dürfen. Auch die Kriterien betreffend des gesamtstaatlichen Defizits sollen demnach Verfassungsstatus erhalten - die Maastricht-Kriterien erlauben derzeit maximal drei Prozent Defizit. Aber auch die Defizit- und Schuldenabbau-Regeln der EU sowie jene des sogenannten "Six Packs" sowie die EU-Vorgabe, mittelfristig "nahezu ausgeglichen oder im Überschuss" zu bilanzieren, sollen demnach Verfassungsstatus erhalten.

Seitens der SPÖ, die bis vor kurzem die Schuldenbremse noch generell abgelehnt hatte, signalisierte Schieder dann diese Woche doch sanfte Zustimmung, wenn auch mit Einschränkungen. Zuletzt hatte der Staatssekretär betont, dass er jedenfalls keine starre Schuldengrenze in der Verfassung haben wolle, da man dann im Falle von Krisen dann nicht mehr "flexibel" genug wäre. Am Freitag kam erstmals die klare Aussage, dass die "Schuldenbremse" selbst Verfassungsstatus erhalten soll.


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